Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Nutzungsänderung des Junghennenstalles zu einem Pferdestall (Gebäude 10) wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Nutzungsänderung eines Junghennenstalles, Gebäude 10, mit 8.540 Junghennenplätzen zu einem Pferdestall mit 31 Plätzen beantragt wurde. Der Stall ist ca. 49,6 x 18 m groß. Die beantragte Reduzierung der Junghennenplätze von 15.222 auf 6.682 Tiere führt laut Aussage des Landkreises Vechta zu einer geringfügigen immissionstechnischen Verbesserung auf der Tierhaltungsanlage. Die Pferdehaltung, die sich von 120 auf 151 Tierplätze erhöht, wirkt sich immissionstechnisch nicht negativ laut Landkreis Vechta aus. Der Betrieb wird als Tierhaltungsanlage gem. Bundes-Immissionsschutzgesetz beurteilt und geprüft. Bei Genehmigung der Nutzungsänderung dürfen auf der Hofstelle insgesamt 703 Ferkel (bis 30 kg), 1.183 Mastschweine (bis 110 kg), 6.682 Junghennen sowie 151 Pferde gehalten werden.

 

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB) in der Ortslage Bokern-West. Im Flächennutzungsplan ´80 ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

 

Ausschussmitglied Rohe hat an dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht mitgewirkt.