Auf entsprechende Anfrage erläuterte die Verwaltung, dass vom Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg der vorzeitige Baubeginn für die Wiedererrichtung der durch Brand zerstörten Schlachtanlage der Fa. OGS zugelassen wurde. Die Zulassung umfasst Erdarbeiten, Gründungsarbeiten und Stahlbetonarbeiten für den ersten Bauabschnitt.