Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

Die Straßen Platanenstraße, Fliederstraße, Magnolienstraße und Kastanienstraße werden gem. § 6 Nds. Straßengesetz als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Straßen Platanenstraße, Fliederstraße, Magnolienstraße und Kastanienstraße dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen und eine Widmung als öffentliche Straße erfolgen kann.

 

Als Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lohne Eigentümerin der Grundstücke, die der Straße dienen. Die Voraussetzungen des § 6 Nds. Straßengesetz (NStrG) sind somit erfüllt.