Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 4

Beschlussempfehlung:

 

a)  Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

 

b)  Der Bebauungsplan Nr. 18 – 5. Änderung für den Bereich „Südlich der Bahnhofstraße“ sowie die Begründung h ierzu wird als Satzung beschlossen.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 – 5. Änderung für den Bereich „Südlich der Bahnhofstraße“ sowie die Begründung vom 29.10.2016 bis zum 30.11.2016 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegen waren.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

 

OOWV vom 14.11.2016

 

Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen von Baumaßnahmen berücksichtigt. Die Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten ist nicht erforderlich, da i.d.R. die Leitungen im Straßenraum verlaufen.

 

Freiwillige Feuerwehren der Stadt Lohne vom 25.10.2016

 

Die Hinweise 1 und 2 der Freiwilligen Feuerwehren werden zur Kenntnis. Die Hinweise 3 und 4 betreffen das Baugenehmigungsverfahren und können daher im Bauleitplanverfahren nicht geregelt werden.

 

Deutsche Telekom Technik GmbH vom 24.11.2016

 

Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich berücksichtigt.

                                                                                                                            

EWE NETZ GmbH vom 26.10.2016

 

Die Hinweise der EWE NETZ GmbH werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich berücksichtigt.

 

Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 17.110.2016

 

Die Hinweise der Vodafone Kabel Deutschland GmbH werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich berücksichtigt.

 

Deutsche Bahn AG vom 25.10.2016

 

Der Hinweis der Deutschen Bahn AG ist in die Planzeichnung aufgenommen worden. Wie in der Begründung auf S. 10 dargelegt wird, werden auch bei einem prognostizierten Anstieg der Anzahl der Züge die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) im als Kerngebiet festgesetzten Plangebiet bezüglich des Schienenlärms eingehalten.

 

 

Mit Bezug auf die von der Deutschen Bahn abgegebene Stellungnahme (Emissionen durch den Eisenbahnbetrieb, insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z. B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussung durch magnetische Felder etc.) stellte ein Ausschussmitglied den Antrag, die vorhandene Wohnbebauung entlang der Bahnstrecke auf etwaige Immissionen zu überprüfen.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass es sich bei der Stellungnahme der Deutschen Bahn um eine Standardformulierung handele und die Hinweise in die Planzeichnung aufgenommen wurden.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder vertraten die Auffassung, dass eine dahingehende Überprüfung nicht erforderlich sei.

 

Der Ausschuss fasste darauf hin den nachfolgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Wohnbebauung entlang der Bahnstrecke auf etwaige Immissionen durch den Eisenbahnbetrieb zu überprüfen.

 

Mehrheitlich abgelehnt:

Ja-Stimmen: 5, Neinstimmen: 9