Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

a)  Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

b)  Der Bebauungsplan Nr. 109 – 3. Änderung für den Bereich „Auf dem Berge / Nordlohne“ sowie die Begründung hierzu wird als Satzung beschlossen.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 – 3. Änderung für den Bereich „Auf dem Berge / Nordlohne“ sowie die Begründung vom 12.11.2016 bis zum 16.12.2016 im Rathaus der Stadt Lohne erneut öffentlich ausgelegen haben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

Landkreis Vechta vom 15.12.2016

Zur Wasserwirtschaft: Der Hinweis des Landkreises Vechta wird zur Kenntnis genommen. Da der Umgang mit dem Regenwasser durch textliche Festsetzung für jedes Grundstück geregelt ist, ist eine zusätzliche Eintragung in die Planzeichnung nicht erforderlich.

 

Zum Planentwurf: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches und des aufzuhebenden Bereiches wird mit dem entsprechenden Planzeichen dargestellt. Die Einteilung in zwei Teilbereiche wird aus der Planzeichnung und der Begründung entfernt.

 

EWE Netz GmbH vom 08.11.2016

Die Hinweise der EWE Netz GmbH werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich berücksichtigt.

                                                    

OOWV vom 07.12.2016

Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt. Die Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten ist nicht erforderlich, da i.d.R. die Leitungen im Straßenraum verlaufen. Im vorliegenden Fall ist die zukünftige Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen mit den einzelnen Investoren abzustimmen.

 

NLWKN vom 23.11.2016

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Nach Rücksprache mit dem NLWKN ist davon auszugehen, dass auf Grund des erheblichen Abstandes der Messstellen von ca. 600 m zum vorliegenden Plangebiet nicht mit negativen Auswirkungen durch zukünftige Bautätigkeiten zu rechnen ist. Eine weitere Beteiligung des Gewässerkundlichen Landesdienstes wurde nicht für erforderlich gehalten.

 

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 15.11.2016

Die Hinweise der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden zur Kenntnis genommen und sind bereits berücksichtigt worden.

 

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 29.11.2016

Der Hinweis des Landesamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

PLEdoc GmbH vom 23.11.2016

Die Hinweise der PLEdoc GmbH werden zur Kenntnis genommen. Der korrigierte Verlauf der angesprochenen Gasleitung wird nachrichtlich in der Planzeichnung übernommen. Die angesprochene Passage aus der Begründung, Kap. 6 wird wie folgt korrigiert: „Bäume, Hecken und tiefwurzelnde Sträucher dürfen grundsätzlich nur außerhalb des Schutzstreifenbereichs angepflanzt werden“.

 

Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 29.11.2016

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Gasunie Deutschland Transport Services GmbH vom 16.11.2016

Die Hinweise der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH werden zur Kenntnis genommen.

 

Bürger 1 vom 04.11.2016

Bei der vorgesehenen Anpflanzung von Hainbuchen in einem Abstand von einem Meter sowie einer Unterpflanzung von Eberesche und Eingriffeligen Weißdorn in einer Gesamtbreite von 3 m und dem regelmäßigem Ersatz von nicht angewachsenen Pflanzen kann davon ausgegangen werden, dass in 10 Jahren die Eingrünung ca. 7 m hoch und geschlossen ist. Damit ist ein vertretbarer Übergang zur freien Landschaft geschaffen.