Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung einer Silageplatte wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Errichtung einer Silageplatte (Nr. 16) dem Betrieb einer Bullenmast diene.

 

Auf der Hofstelle werden zurzeit Mastschweine, Rinder, Jungrinder, Aufzuchtkälber und Legehennen gehalten. Die Mastschweinehaltung mit 126 Plätzen wird mit Durchführung des letzten Bauantrages (Neubau Bullenstall Nr. 15) aufgegeben. Danach werden auf der Hofstelle nur noch Rinder, Jungrinder, Aufzuchtkälber und Legehennen gehalten. Damit ist die Notwendigkeit einer Silageplatte gegeben. Hierbei handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb gem. § 201 BauGB.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da die Errichtung der Silageplatte einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

 

Das Gebäude liegt im Außenbereich im Übergang zwischen Brockdorf-Nord und Lerchental.