Die Verwaltung teilte mit, dass vor der Mehrzahl der Kindergärten und Schulen in Lohne eine Tempobegrenzung von 30 Km/h gilt. An Hauptverkehrs- und Kreisstraßen konnte von der Verkehrsbehörde bislang keine Tempobegrenzung auf 30 Km angeordnet werden. Mit Bezug auf die Änderung der Straßenverkehrsordnung, mit der die Einrichtung von Tempo 30 Zonen vor Kindergärten und Schulen erleichtert wurde, ist die Verkehrsbehörde gebeten worden, für verschiedene Straßen die Einrichtung einer Tempobegrenzung zu prüfen (im Bereich Grundschulen Kroge und Brockdorf, KITA St. Katharina, Teddybären, Die kleinen Strolche, Stadt Lohne – Bahnhofstraße).