Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl werden Ratsmitglieder vom Bürgermeister gemäß § 42 NGO förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Insbesondere wird vom Bürgermeister auf die nach den §§ 25 bis 27 NGO obliegenden Pflichten hingewiesen.

Im Anschluss an diese Verpflichtung kann Ratsherr Amelung als Ratsmitglied mitwirken.

 

Bürgermeister Niesel verpflichtete Ratsherrn Amelung, seine Aufgaben als Ratsmitglied nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Insbesondere erläuterte er den Inhalt der §§ 25 bis 27 NGO, die Herrn Amelung in Kopie ausgehändigt wurden. Herr Amelung bestätigte die Belehrung und wurde anschließend vom Bürgermeister per Handschlag verpflichtet.