Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Den im Sachverhalt unter 1) bis 3) genannten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit § 117 NKomVG zugestimmt.

 


Ausschussvorsitzender Sieveke trug die Empfehlung des Finanzausschusses vor.