Sitzung: 23.03.2017 RAT
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/006/2017
Den im Sachverhalt unter 1) bis 3) genannten über-
bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird gemäß § 58 Abs. 1 Nr.
9 in Verbindung mit § 117 NKomVG zugestimmt.
Ausschussvorsitzender Sieveke trug die Empfehlung des Finanzausschusses vor.