Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35

Beschluss:

 

  1. Der Gebührenkalkulation für die öffentliche Einrichtung Obdachlosenunterkünfte „Hamberger Pickerweg 42“ wird zugestimmt.

 

  1. Die Benutzungsgebühr für die Obdachlosenunterkunft „Hamberger Pickerweg 42“ ist auf monatlich 182,00 € pro Person festzusetzen.

 

  1. Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Lohne (Oldenburg) tritt in der anliegenden Fassung in Kraft.

 


Ausschussvorsitzender Sieveke trug die Empfehlung des Finanzausschusses vor. Auf Anfrage ergänzte Stadtkämmerer Theder, dass für die neuen bald fertiggestellten Unterkünfte andere Preise je nach Ausstattung der Wohnungen angedacht sind.

 

Ratsherr Yilmaz hatte vorübergehend den Ratssaal verlassen.