Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Aufschüttung von Oberboden wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass ein Landwirt beabsichtigt, auf seinem Grundstück am Klünpott, Flurstück 74/16 der Flur 51 in Brockdorf-Süd Mutterboden aufzuschütten und einzuarbeiten. Die Oberbodenmenge von 1.400 m3 wird dabei auf ca. 30.000 m2 verteilt. Die Aufschütthöhe beträgt ca. 4,5 cm.

 

Hierzu teilt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta mit, dass nicht zu erwarten sei, dass

 

a) es zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung kommen wird und

b) artenschutzrechtliche Verbotstatbestände berührt werden.