Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus mit Garage wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem Grundstück Krimpenforter Straße 11 (Nordlohne) der Umbau und die Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus mit Doppelgarage beantragt wurde.

 

Der Neubau wird als Anbau parallel zur Krimpenforter Straße an das bestehende Gebäude mit einem Satteldach errichtet. Daneben wird eine Doppelgarage mit Geräteraum als Flachdachgebäude errichtet.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Die Erweiterung zu einem Zweifamilienhaus mit Doppelgarage ist zulässig. Über die zulässige Größe und Anbindung an das vorhandene Gebäude wird das Bauordnungsamt des Landkreises Vechta entscheiden.

 

Das Grundstück liegt in der Ortslage Nordlohne und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.