Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Der Neubau einer Unterstellhalle für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte auf der Hofstelle Erlenbusch 8 wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass auf der Hofstelle Erlenbusch 8 der Neubau einer Unterstellhalle für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte beantragt wurde. Die Unterstellhalle wird in geschlossener Bauweise als Anbau in den Abmessungen von ca. 8 x 28 m an ein bestehendes Gebäude angebaut.

 

Der Neubau/Anbau einer Unterstellhalle für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte ist zulässig und genehmigungsfähig, wenn sie dem landwirtschaftlichen Betrieb dient und wird gem. § 35 BauGB beurteilt.

 

Die Hofstelle wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.