Von der Verwaltung wurden auf entsprechende Anfrage die Festsetzungen des B-Planes erläutert. Der seinerzeitige Aufstellungsbeschluss umfasste die Festsetzungen MI, WA, GEe (TOP 9 BA 21.02.2017). Auf Grundlage dieses Aufstellungsbeschlusses wird zur Zeit die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt und den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Aufgrund von Hinweisen und Anregungen ergeben sich dabei oftmals Änderungen in der Planung.