Auf entsprechende Anfrage erläuterte die Verwaltung die 1/3-Beteiligung (Deutsche Bahn, Land, Stadt) bei Baumaßnahmen an Bahnübergängen sowie die mögliche Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Konkrete Zahlen wie z. B. beim Bau der Unterführung der Bahn in Vechta seien der Verwaltung nicht bekannt.