Auf Anfrage erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer, die Vermarktung solle, wie im Finanzausschuss besprochen, auf Grundlage der Ausschreibung durchgeführt werden. Danach sollten Investoren unter Nennung von Mietzins und Mietpreisbindefrist ein Angebot vorlegen. Eine nachträgliche Veränderung der Bedingungen erscheint auch aus vergaberechtlichen Gründen bedenklich.