Sitzung: 20.04.2017 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/012/2017
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Löschung des Teilbereiches des Landschaftsschutzgebietes südlich
der Sportanlagen an der Steinfelder Straße beim Landkreis Vechta zu beantragen.
Die Verwaltung erläuterte, dass in einigen
Bereichen des Stadtgebietes, z.T. angrenzend an vorhandene Siedlungsstrukturen,
die weitere Entwicklung von Gewerbebauflächen sowie Grünflächen (Sportflächen)
durch die vorhandenen Landschaftsschutzgebiete nicht möglich sei. Es handelt
sich dabei um Flächen südlich der Sportanlagen an der Steinfelder Straße, um
Bereiche nördlich des Gewerbegebietes Brägeler Forst (Bebauungsplan Nr. 103)
und um Flächen nördlich des vorhandenen Gewerbegebietes (Bebauungsplan Nr. 136)
und nördlich des Hopener Mühlenbachs an der BAB 1. Um vorhandenen
Gewerbebetrieben auch perspektivische Erweiterungsmöglichkeiten geben zu
können, besteht ein öffentliches Interesse an einer Löschung des Schutzgebietsstatus
für diese Flächen.
In der Aussprache kritisierte der Sprecher
der „Ratsgruppe Lohner – Die Linke“ scharf die Löschung der Teile des
Landschaftsschutzgebietes. Nach seiner Auffassung gebe es im Bereich des
Sportzentrums die Möglichkeit für eine Erweiterung der Sportanlage auf der
gegenüberliegenden Seite der Steinfelder Straße. Eine Löschung des
Landschaftsschutzgebietes sei daher nicht erforderlich. Für die Bereiche
Brägeler Forst und Gewerbepark Hansalinie A 1 sollte auf eine Löschung zu
Gunsten des Landschaftsschutzes verzichtet werden.
Beratendes Ausschussmitglied Göttke-Krogmann
wies darauf hin, dass durch die Löschungen in den vergangenen Jahren der
Schutzwert des Landschaftsschutzgebietes Geestrücken immer stärker verringert
wurde. Dadurch gehe die Wertigkeit der Flächen immer mehr verloren. Was fehle,
sei ein Konzept über die weitere Vorgehensweise.
Die Verwaltung führte aus, dass es auch
Aufgabe der Stadt Lohne sei, gewerbliche Flächen zu entwickeln. Dabei seien
auch naturschutzrechtliche Belange zu beachten. Aufgrund des aufgezeigten
konkreten Bedarfs sollen mit dem Landkreis Vechta konkrete Gespräche über eine
Löschung geführt werden. Dazu bedarf es eines entsprechenden Beschlusses durch
den Ausschuss.
Verschiedene Ausschussmitglieder wiesen auf
Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen hin.
Ein Ausschussmitglied wies darauf hin, dass
Ausgleichsmaßnahmen oft lediglich Notmaßnahmen seien. Vielmehr sei es wichtig,
vorhandene Flächen zu schützen und zu vernetzen. Dafür fehle es in Lohne an
einem Konzept für den Naturschutz.
Ein Ausschussmitglied wies auf vergleichbare
Flächen des Landschaftsschutzgebietes in Randbereichen von Siedlungs- und
Gewerbeflächen hin, die ebenfalls auf Löschung überprüft werden sollten.
Im Anschluss an die Diskussion stimmte der
Ausschuss über die drei Flächen in getrennten Abstimmungen ab.
Ausschussmitglied Dr. Neubauer stimmte bei
den nachfolgenden Abstimmungen mit Nein und bat, dies im Protokoll zu vermerken.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Löschung
des Teilbereiches des Landschaftsschutzgebietes nördlich des Hopener
Mühlenbaches im Bereich des Gewerbegebietes an der A 1 (Bebauungsplan Nr. 136)
beim Landkreis Vechta zu beantragen.
mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 3, Enthaltungen:
2
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Löschung
des Teilbereiches des Landschaftsschutzgebietes nördlich des Gewerbegebietes
Brägeler Forst (Bebauungsplan Nr. 103) beim Landkreis Vechta zu beantragen.
mehrheitlich beschlossen
Jastimmen: 10, Neinstimmen: 3, Enthaltungen:
1