Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Löschung des Teilbereiches des Landschaftsschutzgebietes südlich der Sportanlagen an der Steinfelder Straße beim Landkreis Vechta zu beantragen.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass in einigen Bereichen des Stadtgebietes, z.T. angrenzend an vorhandene Siedlungsstrukturen, die weitere Entwicklung von Gewerbebauflächen sowie Grünflächen (Sportflächen) durch die vorhandenen Landschaftsschutzgebiete nicht möglich sei. Es handelt sich dabei um Flächen südlich der Sportanlagen an der Steinfelder Straße, um Bereiche nördlich des Gewerbegebietes Brägeler Forst (Bebauungsplan Nr. 103) und um Flächen nördlich des vorhandenen Gewerbegebietes (Bebauungsplan Nr. 136) und nördlich des Hopener Mühlenbachs an der BAB 1. Um vorhandenen Gewerbebetrieben auch perspektivische Erweiterungsmöglichkeiten geben zu können, besteht ein öffentliches Interesse an einer Löschung des Schutzgebietsstatus für diese Flächen.

 

In der Aussprache kritisierte der Sprecher der „Ratsgruppe Lohner – Die Linke“ scharf die Löschung der Teile des Landschaftsschutzgebietes. Nach seiner Auffassung gebe es im Bereich des Sportzentrums die Möglichkeit für eine Erweiterung der Sportanlage auf der gegenüberliegenden Seite der Steinfelder Straße. Eine Löschung des Landschaftsschutzgebietes sei daher nicht erforderlich. Für die Bereiche Brägeler Forst und Gewerbepark Hansalinie A 1 sollte auf eine Löschung zu Gunsten des Landschaftsschutzes verzichtet werden.

 

Beratendes Ausschussmitglied Göttke-Krogmann wies darauf hin, dass durch die Löschungen in den vergangenen Jahren der Schutzwert des Landschaftsschutzgebietes Geestrücken immer stärker verringert wurde. Dadurch gehe die Wertigkeit der Flächen immer mehr verloren. Was fehle, sei ein Konzept über die weitere Vorgehensweise.

 

Die Verwaltung führte aus, dass es auch Aufgabe der Stadt Lohne sei, gewerbliche Flächen zu entwickeln. Dabei seien auch naturschutzrechtliche Belange zu beachten. Aufgrund des aufgezeigten konkreten Bedarfs sollen mit dem Landkreis Vechta konkrete Gespräche über eine Löschung geführt werden. Dazu bedarf es eines entsprechenden Beschlusses durch den Ausschuss.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder wiesen auf Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen hin.

 

Ein Ausschussmitglied wies darauf hin, dass Ausgleichsmaßnahmen oft lediglich Notmaßnahmen seien. Vielmehr sei es wichtig, vorhandene Flächen zu schützen und zu vernetzen. Dafür fehle es in Lohne an einem Konzept für den Naturschutz.

 

Ein Ausschussmitglied wies auf vergleichbare Flächen des Landschaftsschutzgebietes in Randbereichen von Siedlungs- und Gewerbeflächen hin, die ebenfalls auf Löschung überprüft werden sollten.

 

Im Anschluss an die Diskussion stimmte der Ausschuss über die drei Flächen in getrennten Abstimmungen ab.

 

Ausschussmitglied Dr. Neubauer stimmte bei den nachfolgenden Abstimmungen mit Nein und bat, dies im Protokoll zu vermerken.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Löschung des Teilbereiches des Landschaftsschutzgebietes nördlich des Hopener Mühlenbaches im Bereich des Gewerbegebietes an der A 1 (Bebauungsplan Nr. 136) beim Landkreis Vechta zu beantragen.

 

mehrheitlich beschlossen

Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 3, Enthaltungen: 2

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Löschung des Teilbereiches des Landschaftsschutzgebietes nördlich des Gewerbegebietes Brägeler Forst (Bebauungsplan Nr. 103) beim Landkreis Vechta zu beantragen.

 

mehrheitlich beschlossen

Jastimmen: 10, Neinstimmen: 3, Enthaltungen: 1