Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

a)  Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

 

b)  Der Bebauungsplan Nr. 158 für den Bereich zwischen „Klapphakenstraße und Gartenstraße“ sowie die Begründung hierzu wird als Satzung beschlossen.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 158 für den Bereich zwischen „Klapphakenstraße und Gartenstraße“ sowie die Begründung vom 18.02.2017 bis zum 27.03.2017 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegen haben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

 

OOWV vom 14.03.2017

Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen von Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

Deutsche Bahn AG vom 21.02.2017

Die Hinweise der Deutschen Bahn AG werden zur Kenntnis genommen. Auf Grund der erheblichen Entfernung zur Bahntrasse von mehr als 500 m sind immissionsschutztechnische Festsetzungen im Bebauungsplan nicht erforderlich.

 

Deutsche Telekom Technik GmbH vom 13.01.2017 und vom 24.03.2017

Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen von Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

 

Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 24.03.2017

Der Hinweis der Kabel Deutschland GmbH wird zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen von Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

EWE NETZ GmbH vom 21.02.2017

Der Hinweis der EWE NETZ GmbH wird zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen von Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

Freiwillige Feuerwehren der Stadt Lohne vom 21.02.2017

Der Hinweis der Freiwillige Feuerwehren wird zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen von Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

Die in einer ersten öffentlichen Auslegung eingegangenen Hinweise des NABU Lohne sind in der vorliegenden Planfassung bereits berücksichtigt worden. Somit ergaben sich in der vorliegenden Auslegung keine weiteren Hinweise dieses Naturschutzverbandes.