Sitzung: 20.04.2017 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Vorlage: 61/017/2017
Beschlussvorschlag:
a)
Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der
während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.
b) Der Bebauungsplan Nr. 155 „Sport- und
Mehrzweckhalle Vechtaer Straße“ sowie die
Begründung hierzu werden erneut öffentlich ausgelegt.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 155 „Sport- und Mehrzweckhalle Vechtaer Straße“ vom 06.02.2017 bis zum 10.03.2017 im Rathaus der
Stadt Lohne öffentlich ausgelegen waren.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als
Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende
Empfehlungen gegeben.
Landkreis
Vechta vom 10.03.2017
Die Hinweise des Landkreises
Vechta werden zur Kenntnis genommen und z.T. berücksichtigt.
Städtebau:
Der Anregung, die Zulässigkeit von Vorhaben
textlich zu konkretisieren, wird nicht gefolgt. Durch die Festsetzung als
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Sport- und Mehrzweckhalle,
sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ wurden bereits
entsprechend den Zielen der Planung hinreichend konkrete Bestimmungen der
baulichen Nutzung formuliert.
In einer zu ergänzenden textlichen
Festsetzung wird geregelt, dass Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen auf
Gemeinbedarfsflächen allgemein zulässig sind.
Umweltschützende Belange:
Der Abstand der Baufläche zum Waldrand ist
bereits erweitert worden und die Stadt Lohne geht davon aus, dass die Waldfunktionen
nicht negativ beeinträchtigt werden. Darüber hinaus grenzt die geplante
Mehrzweckhalle nicht direkt an die Baugrenze. Der Abstand der Mehrzweckhalle
zur Baugrenze liegt im Bereich zwischen 12 m und 27 m, so dass die Entfernung
bis zum Waldrand mind. 20 m beträgt.
Die Eingriffsbilanzierung wird entsprechend der Anregung angepasst.
Der Anregung, die faunistische Untersuchung auf den Bereich des Planentwurfs auszuweiten, wird gefolgt.
Wasserwirtschaft:
Das Oberflächenwasser der Dachflächen soll in
Rigolen versickern. Für die Entwässerung der Stellplatzflächen ist eine
Muldenversickerung entlang des Straßenrandes (in der belebten Bodenzone)
vorgesehen. Darüber hinaus soll ein Teil des anfallenden Regenwassers der
Stellflächen in den Regenwasserkanal eingeleitet werden.
Die weitere Regelung zum Oberflächenabfluss
wird, falls erforderlich, in der Begründung ausgeführt werden.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis
genommen und im Rahmen der Ausbauplanung
berücksichtigt.
Denkmalschutz:
Der Hinweis hat sich durch die
zwischenzeitlich durchgeführten Untersuchungen erledigt.
Klimaschutz und Klimaanpassung:
Der im südwestlichen Bereich geplante
Parkplatz, der zur Hälfte an den Wald grenzt, soll mit einem Schotterrasen
versehen werden. Dadurch kann das anfallende Regenwasser direkt in den Boden
sickern und zur Bildung von Grundwasser beitragen.
Die gezielte Versickerung des
Oberflächenwassers der Dächer in Rigolen kann ebenfalls als vorausschauende
Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel betrachtet werden.
Öffentlicher Personennahverkehr:
Die am nächsten gelegenen öffentlichen
Bushaltestellen werden vom Verkehrssystem „Moobil+“ genutzt und befinden sich
in ca. 300 m (Adenauerring) sowie in ca. 350 m (Overbergstraße, E-Center)
Entfernung (Luftlinie). Mit dem Busbahnhof in der Falkenbergstraße (ZOB)
befindet sich in ca. 450 m Entfernung (Luftlinie) eine Bushaltestelle, die auch
von Bussen der VGV (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Vechta) bedient wird. Um auf dem Gelände der Mehrzweckhalle eine direkte
Busverbindung zu ermöglichen, soll dort eine Haltestelle für das Verkehrssystem
„Moobil+“ eingerichtet werden.
Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 27.02.2017
Der Anregung, den Kreuzungsbereich Vechtaer
Straße/Adenauer Ring in den Geltungsbereich des Bebauungsplans miteinfließen zu
lassen, wird gefolgt. Folglich werden die Bereiche zum Ausbau eines
Linksabbiegestreifens sowie der Fußgängersignalanlage integrierter Bestandteil
dieses Bebauungsplans.
Der Anregung, ein Zu- und Abfahrtsverbot mit
Ausnahme des Zufahrtsbereiches zur Sporthalle im Bebauungsplan darzustellen,
wird gefolgt.
OOWV
vom 23.02.2017
Die Hinweise vom OOWV werden zur
Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der Erschließungsplanung
berücksichtigt.
In einem Telefonat mit dem OOVW
wurde deutlich, dass einige Anregungen, die Oberflächenentwässerung betreffend,
bereits überholt sind. Der OOWV stimmt mit dem Oberflächenentwässerungskonzept
von dem Büro „Nordlohne & Bechly“ überein. Dieses sieht für die
Entwässerung der Dachflächen eine Rigolenversickerung vor. Das
Oberflächenwasser der Stellplätze soll z.T. durch Mulden in der belebten
Bodenzone entlang der Vechtaer Straße versickern. Ein anderer Teil des
Oberflächenwassers der Stellplätze soll in den Regenwasserkanal eingeleitet werden.
Deutsche
Bahn AG vom 02.02.2017
Aufgrund einer Entfernung von
mind. 170 m zwischen der Mehrzweckhalle und den Bahngleisen ist nicht mit
unzulässigen Immissionen zu rechnen. Ein Schallgutachten ergab, dass die
Immissionen für die direkt angrenzende Wohnbebauung um 500% erhöht werden
müssten, um die Grenzwerte zu erreichen. Zudem handelt es sich bei einer
Mehrzweckhalle um keine Nutzungsart, die ähnliche Schutzmaßnahmen erforderlich
macht, wie z.B. eine Wohnbebauung.
Freiwillige
Feuerwehr der Stadt Lohne vom 01.02.2017
Die Hinweise der Freiwillige
Feuerwehr werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der
Ausbauplanung berücksichtigt.
EWE
NETZ GmbH vom 06.02.2017
Der Hinweis der EWE NETZ GmbH
wird zur Kenntnis genommen.
Vodafone
Kabel Deutschland GmbH vom 08.03.2017
Der
Hinweis der Vodafone Kabel Deutschland GmbH wird zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der
Ausbauplanung berücksichtigt.
In der Aussprache erläuterte die
Verwaltung auf kritischen Vorhalt des Sprechers der „Ratsgruppe Lohner – Die
Linke“, dass mit der Erweiterung der faunistischen Untersuchung einer Anregung
des Landkreises Vechta gefolgt werde.