Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen wird unter der Maßgabe erteilt, dass das Wohngebäude mit einem traufständigen Dach zur Straße hin errichtet wird und eine Wendeanlage vor den Einstellplätzen erhält.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem Grundstück Bakumer Straße 5 zurzeit eine Brandruine stehe. Beantragt (Bauvoranfrage) wurde, auf dem Grundstück einen Neubau mit 3 - 4 Wohneinheiten zu errichten. Das Gebäude hat ein Walmdach, wobei ein Flachdach nicht ausgeschlossen werden soll. Die Traufhöhe beträgt ca. 6 – 6,3 m.

 

Im Erdgeschoss werden zwei (2 x 50 qm Wohnfläche) und im Obergeschoss 1 – 2 Wohneinheiten (1 x 100 qm bzw. 2 x 50 qm Wohnfläche) entstehen. Je nach Größe der WE ist die erforderliche Anzahl der Einstellplätze nachzuweisen. Nach dem vorliegenden Plankonzept sind 4 Einstellplätze erforderlich.

 

Vor den Stellplätzen ist eine Wendeanlage erforderlich um ein rückwertiges Einfahren in den öffentlichen Verkehrsraum auszuschließen.

 

Nach Mitteilung des Antragstellers ist der nördliche Nachbar mit der Planung einverstanden, während der westl. Nachbar einen Carport an der Grundstücksgrenze errichtet hat. Der südliche Nachbar ist vom Verkehr auf dem Grundstück nicht betroffen.

 

Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Innenbereich und wird als MI-Gebiet gem. § 34 BauGB beurteilt. Über die zulässigen Größen bzw. Grenzabstände wird das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz des Landkreis Vechta entscheiden. Der Neubau ist zulässig wenn die die vordere Baugrenze eingehalten wird.

 

In der Aussprache bat ein Ausschussmitglied um Überprüfung der Anzahl erforderlichen Einstellplätze.