Sitzung: 20.04.2017 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 65/030/2017
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird unter der Maßgabe erteilt, dass das Wohngebäude
mit einem traufständigen Dach zur Straße hin errichtet wird und eine
Wendeanlage vor den Einstellplätzen erhält.
Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem Grundstück Bakumer Straße 5 zurzeit
eine Brandruine stehe. Beantragt (Bauvoranfrage) wurde, auf dem Grundstück einen
Neubau mit 3 - 4 Wohneinheiten zu errichten. Das Gebäude hat ein Walmdach,
wobei ein Flachdach nicht ausgeschlossen werden soll. Die Traufhöhe beträgt ca.
6 – 6,3 m.
Im Erdgeschoss werden zwei (2 x 50 qm Wohnfläche) und im Obergeschoss 1
– 2 Wohneinheiten (1 x 100 qm bzw. 2 x 50 qm Wohnfläche) entstehen. Je nach
Größe der WE ist die erforderliche Anzahl der Einstellplätze nachzuweisen. Nach
dem vorliegenden Plankonzept sind 4 Einstellplätze erforderlich.
Vor den Stellplätzen ist eine Wendeanlage erforderlich um ein
rückwertiges Einfahren in den öffentlichen Verkehrsraum auszuschließen.
Nach Mitteilung des Antragstellers ist der nördliche Nachbar mit der
Planung einverstanden, während der westl. Nachbar einen Carport an der
Grundstücksgrenze errichtet hat. Der südliche Nachbar ist vom Verkehr auf dem
Grundstück nicht betroffen.
Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Innenbereich und wird als
MI-Gebiet gem. § 34 BauGB beurteilt. Über die zulässigen Größen bzw.
Grenzabstände wird das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz des Landkreis
Vechta entscheiden. Der Neubau ist zulässig wenn die die vordere Baugrenze
eingehalten wird.
In der Aussprache bat ein Ausschussmitglied um Überprüfung der Anzahl
erforderlichen Einstellplätze.