Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung der landwirtschaftlichen Lagerfläche (Gebäude Nr. 2) zu einem Jungsauenaufzuchtstall und Errichtung/Erweiterung einer Remise (Gebäude Nr. 10) wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass auf der Hofstelle Dinklager Landstraße 2 beantragt wurde,  das Gebäude Nr. 2, genehmigt als allgemeine landwirtschaftliche Lagerfläche, zu einem Jungsauenaufzuchtstall für 40 Jungsauen umzunutzen. Derzeit sind die Jungsauen im Gebäude Nr. 8 untergebracht. Dieser Stall entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Mit der Umnutzung des Gebäudes Nr. 2 zum Jungsauenstall wird das Gebäude Nr. 8 abgebrochen. An dieser Stelle wird die Remise Nr. 10 erweitert.

 

Für die Nutzungsänderung des Gebäudes Nr. 2 zu einem Jungsauenaufzuchtstall ist eine Prüfung nach § 15 BImSchG im Anzeigeverfahren vorausgegangen. Eine Freistellungsgenehmigung ist nur möglich, wenn keine Immissionsrelevanten Veränderungen vorliegen. Da an dem Anlagenstandort die genehmigten Tierzahlen nicht geändert werden, liegt ein positives Freistellungsverfahren nach § 15 BImSchG vor teilt der Landkreis Vechta mit. Somit ist der Antrag gemäß Niedersächsischer Bauordnung zu prüfen.

 

Der Anlagenstandort liegt in der Ortslage Bokern-West im Außenbereich von Lohne auf einer bestehenden Hofanlage. Im Flächennutzungsplan Nr. 80 ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Vorhaben ist gem. § 35 Abs.1 BauGB privilegiert. Das Umfeld ist überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt.