Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Anlegung eines Hundeübungsplatzes in Brägel wird nicht erteilt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Hundesportverein bei der Suche nach einem alternativen Standort zu unterstützen und den Kontakt zwischen den beiden Vereinen herzustellen.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass vom Hundesportverein Lohne e. V. die Anlegung eines Hundeübungsplatzes im Übergangsbereich der Hofstelle Brägeler Straße 138 zur landwirtschaftlichen Nutzfläche beantragt wurde (Bauvoranfrage). Beabsichtigt ist auf einer Teilfläche von ca. 4.800 m2 des Flurstückes 128/2, Flur 19, der Gemarkung Lohne, den Betrieb eines Hundeübungsplatzes zu nutzen. Das Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) und ist im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Die Errichtung bzw. Nutzung eines Grundstückes als Hundeübungsplatz ist gem. § 35 BauGB nicht zulässig. Nach Mitteilung des Amtes für Bauordnung und Immissionsschutz des Landkreises Vechta wird eine Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt, sofern für das Teilgrundstück im Flächennutzungsplan ´80 die Nutzung von Fläche für Landwirtschaft in Hundeübungsplatz geändert wird.

 

Die Errichtung eines Hundeübungsplatzes ist eine bauliche Anlage im Sinne des § 2 Abs. 1 NBauO und somit eine Baumaßnahme nach § 2 Abs. 13 NBauO. Baumaßnahmen bedürfen gem. § 59 NBauO der Genehmigung, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt.

 

Die Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach § 70 NBauO. Danach wäre die Baugenehmigung zu erteilen, sofern die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. Zum öffentlichen Baurecht zählen u.a. die Vorgaben des Baugesetzbuches gem. § 35 BauGB. Dieser regelt die Voraussetzungen für Vorhaben im Außenbereich.

 

 

In der Diskussion sprach sich ein Ausschussmitglied für eine F-Planänderung zur Errichtung des Hundeübungsplatzes aus. Andere Ausschussmitglieder vertraten die Auffassung, dass der Standort nicht geeignet sei. Denkbar wäre z. B. eine Stelle am Rande eines Gewerbegebietes. Hingewiesen wurde auf den bereits vorhandenen Hundeübungsplatz in Brägel. Auch könnte die Verwaltung weiter bei der Suche nach einem Standort behilflich sein und den Kontakt zwischen den beiden Vereinen herstellen.