Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Doppelgarage einen Mindestabstand von 3 m zur Straße Viehdrift einhält.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem Grundstück Viehdrift 7, 7 A (Lohnerwiesen) der Umbau und die Erweiterung des Einfamilienwohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus mit Doppelgarage beantragt wurde.

 

Die Erweiterung wird als zweigeschossiger Anbau parallel zur Straße Viehdrift an das bestehende Wohnhaus mit einem Walmdach errichtet. Daneben entsteht eine Doppelgarage mit einem Flachdach.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Die Erweiterung zu einem Zweifamilienwohnhaus mit Doppelgarage ist zulässig. Über die maximal zulässige Größe und Anbindung an das vorhandene Gebäude wird das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz des Landkreises Vechta entscheiden.

 

Die geplante Doppelgarage hält zur öffentlichen Verkehrsfläche (Viehdrift) einen Abstand von ca. 1,58 m. Empfohlen wird den Abstand auf mindestens 3 m vergrößern.

 

Das Grundstück liegt in der Ortslage Lohnerwiesen und wird im FNP ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.