Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie in den Bereichen Krankenhaus und Achtern Thun zusätzlicher Parkraum (z. B. durch eine Aufstockung) geschaffen werden kann.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass in Lohne zum 01.01.1997 auf der Grundlage des vom Büro PGT (Planungsgemeinschaft Dr.-Ing. Walter Theine), Hannover, erstellten Parkraumkonzeptes eine Parkraumbewirtschaftung in Form einer Parkscheibenregelung für die Parkplätze in der Innenstadt eingeführt wurde. Beschlossen wurde seiner Zeit auch, im Einzelfall zu prüfen, ob eine finanzielle Bewirtschaftung erfolgen soll. Bislang wurde von einer finanziellen Parkraumbewirtschaftung abgesehen. Insbesondere in den Bereichen Krankenhaus und Schulzentrum könnte zusätzlicher Parkraum geschaffen werden.

 

In der Aussprache wurde von einem Ausschussmitglied darauf hingewiesen, dass insgesamt in Lohne genügend Parkplätze vorhanden seien. Im Bereich Schulzentrum und Krankenhaus sei es jedoch erforderlich, zusätzliche Parkplätze, z. B. durch eine Aufstockung, zu schaffen. Für diese könnte dann eine Gebühr erhoben werden.

 

Ein  Sprecher der SPD-Fraktion befürwortete eine Parkraumbewirtschaftung und wies in diesem Zusammenhang auf einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2014 hin.

 

Ein Ausschussmitglied sprach sich ebenfalls für eine Parktraumbewirtschaftung ein. Ziel sollte es dabei auch sein, den Flächenverbrauch zur Schaffung von Parkplätzen zu reduzieren.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, dass über die Einführung eines Parktraumbewirtschaftungskonzeptes und die Erhebung von Gebühren im Grundsatz (ggfs. mit Einschaltung eines Fachbüros) abgestimmt werden sollte.

 

Im den Bereichen Krankenhaus und Achtern Thun sei zu prüfen, wie zusätzlicher Parktraum geschaffen werde könnte.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Parkraumbewirtschaftungskonzept mit Gebührenerhebung (ggfs. unter Einschaltung eines Fachbüros) zu erarbeiten.

 

mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 9

 

Ausschussmitglied Dr. Neubauer stimmte bei der nachfolgenden Abstimmung mit Nein und bat, dies im Protokoll zu vermerken.