Beschluss:
Die Stadt Lohne überträgt die Aufgabe der Breitbandversorgung ihres Stadt/-Gemeindegebietes mittels Realisierung einer Breitbandinfrastruktur gemäß § 5 Abs. 3 NKomVG auf den Landkreis Vechta oder auf eine vom Landkreis Vechta noch zu gründende Organisationsform.
Hierzu berichtete Allgemeiner Vertreter Kühling. Der Breitbandausbau wurde allgemein begrüßt.