Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Beschluss:

 

Die Stadt Lohne überträgt die Aufgabe der Breitbandversorgung ihres Stadt/-Gemeindegebietes mittels Realisierung einer Breitbandinfrastruktur gemäß § 5 Abs. 3 NKomVG auf den Landkreis Vechta oder auf eine vom Landkreis Vechta noch zu gründende Organisationsform.


Hierzu berichtete Allgemeiner Vertreter Kühling. Der Breitbandausbau wurde allgemein begrüßt.