Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Zuschuss für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen wird auf 50 % erhöht.

 

einstimmig zugestimmt:

Ja-Stimmen: 30

 

 

Beschluss:

 

§ 9 Zuschussfähige Unterhaltsaufwendungen

Für die Berechnung der zuschussfähigen Aufwendungen werden folgende Pauschalwerte festgesetzt:

 

je Fußballfeld:             11.700,00Euro

je Kleinspielfeld:            5.900,00 Euro


Ausschussvorsitzender Sieveke berichtete von der Beratung. Anschließend äußerte sich der Sprecher der SPD-Fraktion als Antragsteller.

 

Über die Zuschusshöhe für Erweiterungs-, Neubau- und Sanierungsmaßnahmen entstand eine kontroverse Diskussion, in der ein einheitlicher Fördersatz für alle Vereine gefordert wurde. Bürgermeister wies auf die mittelzentrale Funktion der Stadt Lohne hin, die im Sportstadion des TUS Blau-Weiß Lohne zu aufwändigeren und über den eigentlichen Vereinsbedarf hinausgehenden Anlagen geführt habe. Beispielhaft nannte er Tartanbahn, Kugelstoßanlage, Hammerring, Beschallungsanlage und Tribüne, die in Lohne für größere Veranstaltungen nur einmal vorgehalten werden brauchen. In mehreren Wortbeiträgen wurde zu bedenken gegeben, dass die Vereine in Lohne insgesamt vergleichsweise hohe Fördermittel erhalten.

 

In mehreren Wortbeiträgen wurde außerdem die Notwendigkeit von Kunstrasenplätzen angesprochen. Im Verlauf der Diskussion beantragte eine Sprecherin der SPD-Fraktion, für Erweiterungs-, Neubau- und Sanierungsmaßnahmen einen für alle Vereine gleichermaßen geltenden Fördersatz von 75 %. Ein Sprecher der Ratsgruppe LOHNER – DIE LINKE forderte einen Zuschuss für Erweiterungs-, Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 66 2/3 %, ebenfalls für alle Vereine gleichermaßen. Stellvertretender Ratsvorsitzender Röchte ließ über die Anträge in dieser Reihenfolge abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der Zuschuss für Erweiterungs-, Neubau- und Sanierungsmaßnahmen beträgt einheitlich für alle Vereine 75 %.

 

mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen: 12  , Nein-Stimmen: 17  , Enthaltungen: 1

 

Beschluss:

 

Der Zuschuss für Erweiterungs-, Neubau- und Sanierungsmaßnahmen beträgt einheitlich für alle Vereine 66 2/3 %.

 

mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen: 12  , Nein-Stimmen: 17  , Enthaltungen: 1

 

Damit bleibt die bestehende Regelung in der Sportförderrichtlinie zum Zuschuss für Erweiterungs-, Neubau- und Sanierungsmaßnahmen unverändert bestehen.

 

Anschließend ließ stellvertretender Ratsvorsitzender Röchte über die weiteren Punkte abstimmen.