Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 167 für den Bereich „östlich Sommerweg/südlich Sandmannskamp“ werden beschlossen. Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem Grundstück Sommerweg 12 ein gewerblicher Betrieb (Maschinenbau/Metallbau) seine Montagehalle Nr. 3 um ca. 40 m erweitern möchte. Darüber hinaus beabsichtigt der Betrieb auf dem östlichen Teil des Grundstückes 13 neue Pkw-Stellplätze zu bauen.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) und ist nach Bewertung des Landkreises Vechta planungsrechtlich unzulässig. Um dem Betrieb die Erweiterung zu ermöglichen, ist somit die Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet (GE) festzusetzen, erforderlich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt an den Sommerweg und endet ca. 24 m hinter der geplanten Hallenerweiterung.

 

Im Flächennutzungsplan ’80 der Stadt Lohne ist das Grundstück als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen, weshalb der Flächennutzungsplan im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans geändert werden muss.

 

Ausschussmitglied Rohe hat an dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht mitgewirkt.