Sitzung: 13.06.2017 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 61/023/2017
Beschlussvorschlag:
Die Änderung des Flächennutzungsplans sowie
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 167 für den Bereich „östlich
Sommerweg/südlich Sandmannskamp“ werden beschlossen. Dem vorgestellten
Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten
und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben.
Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem
Grundstück Sommerweg 12 ein gewerblicher Betrieb (Maschinenbau/Metallbau) seine
Montagehalle Nr. 3 um ca. 40 m erweitern möchte. Darüber hinaus beabsichtigt
der Betrieb auf dem östlichen Teil des Grundstückes 13 neue Pkw-Stellplätze zu
bauen.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich (§ 35
BauGB) und ist nach Bewertung des Landkreises Vechta planungsrechtlich
unzulässig. Um dem Betrieb die Erweiterung zu ermöglichen, ist somit die Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem
Ziel, ein Gewerbegebiet (GE) festzusetzen, erforderlich. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt an den Sommerweg und endet ca. 24 m hinter
der geplanten Hallenerweiterung.
Im Flächennutzungsplan ’80 der Stadt Lohne
ist das Grundstück als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen, weshalb der
Flächennutzungsplan im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans geändert werden
muss.
Ausschussmitglied Rohe hat an dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht mitgewirkt.