Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 II B für den Bereich „südlich der Dinklager Straße/ westlich des Südrings“ wird beschlossen. Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass ein kunststoffverarbeitender Betrieb am Südring 25 eine einseitig offene Halle für Kommissionsware von ca. 117,7 m x 5 m bauen möchte, die südlich der bestehenden Betriebsgebäude errichtet werden soll. Durch die Erweiterung soll der Betrieb abgesichert bzw. die Betriebsabläufe optimiert werden.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) und ist nach Bewertung des Landkreises Vechta planungsrechtlich unzulässig. Um dem Betrieb die Erweiterung zu ermöglichen, ist somit die Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet (GE) festzusetzen, erforderlich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst neben der südlichen Erweiterung auch einen Teil einer nördlich davon gelegenen Halle desselben Betriebes, da sich dieser Bereich noch nicht innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans befindet. Die Gebäudehöhe im Bereich des Bebauungsplanes soll auf 18 Meter erweitert werden.

 

Gemäß Flächennutzungsplan ’80 der Stadt Lohne ist das Grundstück als Gewerbefläche ausgewiesen.

 

Ausschussmitglied Rohe hat an dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht mitgewirkt.