Sitzung: 13.06.2017 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/024/2017
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 II B für den Bereich „südlich der Dinklager Straße/ westlich des Südrings“ wird
beschlossen. Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit
ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Die Verwaltung erläuterte, dass ein
kunststoffverarbeitender Betrieb am Südring 25 eine einseitig offene Halle für
Kommissionsware von ca. 117,7 m x 5 m bauen möchte, die südlich der bestehenden
Betriebsgebäude errichtet werden soll. Durch die Erweiterung soll der Betrieb
abgesichert bzw. die Betriebsabläufe optimiert werden.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich (§ 35
BauGB) und ist nach Bewertung des Landkreises Vechta planungsrechtlich
unzulässig. Um dem Betrieb die Erweiterung zu ermöglichen, ist somit die
Aufstellung eines Bebauungsplans mit
dem Ziel, ein Gewerbegebiet (GE) festzusetzen, erforderlich. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst neben der südlichen Erweiterung auch
einen Teil einer nördlich davon gelegenen Halle desselben Betriebes, da sich
dieser Bereich noch nicht innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans
befindet. Die Gebäudehöhe im Bereich des Bebauungsplanes soll auf 18 Meter
erweitert werden.
Gemäß Flächennutzungsplan ’80 der Stadt Lohne
ist das Grundstück als Gewerbefläche ausgewiesen.
Ausschussmitglied Rohe hat an dem
nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht mitgewirkt.