Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung einer Strohlagerhalle Nr. 6 wird erteilt.


 

Beantragt ist die Genehmigung zur Errichtung einer Strohlagerhalle (Gebäude Nr. 6) auf der Hofstelle Siebengestirn 19. Die Strohlagerhalle hat die Abmessungen von 20 x 10,5 m bei einer Traufhöhe von ca. 4,5 m, eine Firsthöhe von 6,2 m.

 

Auf der Hofstelle werden Kälber und Mastbullen gehalten. Die Prüfung des Antrages durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat ergeben, dass die Strohlagerhalle in seiner beantragten Größe dem landwirtschaftlichen Betrieb angepasst ist und für ihn eine dienende Funktion gem. § 35 (Abs. 1) Nr. 1 BauGB hat.

 

Die Hofstelle liegt in der Ortslage Nordlohne und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.