Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst eine Vorabprüfung über die Geeignetheit des Standortes für einen Hundeübungsplatz unter Beteiligung der entsprechenden Verbände durchzuführen.


 

Der Hundesportverein Lohne e.V. betreibt derzeit einen Hundeübungsplatz auf dem Grundstück Brägeler Straße 138. Da diese Nutzung gem. § 35 BauGB nicht genehmigungsfähig ist, möchte der Verein auf dem Gelände der Raketenabschussbasis in Brägel einen Übungsplatz herrichten. Umfangreiche Flächen dieses Geländes sind nach dem Naturschutzrecht unter Schutz gestellt. Die vorgeschlagene Fläche, die schon während der militärischen Nutzung als Hundeübungsplatz genutzt wurde, steht laut Aussage des Landkreises Vechta nicht unter Schutz. Anlässlich eines dazu stattgefundenen Ortstermins hat jedoch der NABU auf die hohe Schutzwürdigkeit des gesamten Areals hingewiesen.

 

Voraussetzung für eine Genehmigung eines Hundeübungsplatzes an dieser Stelle ist eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan. Hierzu wären eine Flächennutzungsplanänderung sowie u. a.  entsprechende Untersuchungen auf Verträglichkeit eines Hundeübungsplatzes mit Natur und Umwelt erforderlich. Im Verfahren zur Findung eines Windkraftstandortes wurden in diesem Bereich bereits entsprechende Untersuchungen durchgeführt. Diese könnten möglicherweise in diesem Flächennutzungsplanverfahren herangezogen werden. Gleichwohl könnten erneute Kartierungen erforderlich werden.

 

In der Aussprache bemängelte ein Ausschussmitglied die vorliegenden Sachinformationen zu dieser Thematik und stellte den Antrag, zunächst Untersuchungen vorzuschalten mit dem Ziel zu prüfen, ob die Fläche für einen Hundeübungsplatz geeignet sei.

 

Ein weiteres Ausschussmitglied bezweifelte die Geeignetheit der Fläche für einen Hundeübungsplatz und sprach sich ebenfalls dafür aus, zunächst eine Vorprüfung durchzuführen. Zudem sei nach seiner Auffassung die Fläche für Kompensationsmaßnahmen o. ä. besser geeignet.

 

Auf entsprechende Anfrage erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer, dass auch eine Vorabprüfung auf Geeignetheit des Standortes möglich sei und verwies in diesem Zusammenhang auf die seinerzeitige Untersuchung zur Findung geeigneter Standorte für Windkraftanlagen. Eine Vorabprüfung sollte unter Beteiligung der entsprechenden Verbände erfolgen.

 

Ein Ausschussmitglied stellte daraufhin den Antrag, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und eine entsprechende Vorabprüfung auf Geeignetheit des Standortes durchzuführen.