Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Lerchental 37 wird nicht erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Lerchental 37 beantragt wurde. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 zu beurteilen und liegt im Außenbereich in der Ortslage Brockdorf-Nord. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn z. B. öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Da im Flächennutzungsplan das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist und auch keine Ausnahmeregelung nach § 35 Abs. 4 BauGB vorliegt, stehen dem Bauvorhaben öffentliche Belange entgegen.

 

Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass eine Genehmigungsfähigkeit auch aus Sicht des Landkreises Vechta zur Zeit nicht gegeben sei.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder regten daraufhin an zu prüfen, ob für diesen Bereich in Lerchental die Aufstellung einer Außenbereichssatzung möglich sei mit dem Ziel, dort eine Bebauung zu ermöglichen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob für diesen Bereich in Lerchental eine Außenbereichssatzung aufgestellt werden kann.

 

einstimmig beschlossen

Ja-Stimmen: 14