Sitzung: 17.08.2017 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 4
Vorlage: 65/049/2017
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zum beantragten Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Lerchental 37 wird nicht erteilt.
Die Verwaltung erläuterte, dass die
Genehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem
Grundstück Lerchental 37 beantragt wurde. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 zu
beurteilen und liegt im Außenbereich in der Ortslage Brockdorf-Nord. Im
Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn z. B. öffentliche Belange
nicht entgegenstehen. Da im
Flächennutzungsplan das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt ist und auch keine Ausnahmeregelung nach § 35 Abs. 4 BauGB
vorliegt, stehen dem Bauvorhaben öffentliche Belange entgegen.
Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass eine
Genehmigungsfähigkeit auch aus Sicht des Landkreises Vechta zur Zeit nicht
gegeben sei.
Verschiedene Ausschussmitglieder regten daraufhin an zu prüfen, ob für
diesen Bereich in Lerchental die Aufstellung einer Außenbereichssatzung möglich
sei mit dem Ziel, dort eine Bebauung zu ermöglichen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob für diesen Bereich in
Lerchental eine Außenbereichssatzung aufgestellt werden kann.
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 14