Beschluss:
Bei der öffentlichen Einrichtung „Straßenreinigung“ ist der Überschuss in der Reinigungsklasse 1 in den Jahren 2018, 2019 und 2020, in der Reinigungsklasse 3 im Jahr 2018 auszugleichen.
Ausschussvorsitzender Sieveke trug das Ergebnis vor.