Die Verwaltung teilte auf entsprechende Anfrage mit, dass die Parkplätze vor dem Gebäude aufgehoben wurden, um die freie Sicht auf die Aufstellfläche des Fußgängerüberweges zu gewährleisten. Die freie Sicht auf die Aufstellfläche ist zwingende Voraussetzung für die Anordnung eines Fußgängerüberweges durch die Verkehrsbehörde.