Bürgermeister Gerdesmeyer wies darauf hin, dass der unter TOP. 1 gefasste Beschluss, mehrere Tagesordnungspunkte aus dem nicht öffentlichen Teil in den öffentlichen Teil zu verlegen bzw. nicht zu verlegen, u. U. rechtswidrig ist. Infolge dessen könnten im nicht öffentlichen Teil gefasste Beschlüsse ebenfalls rechtsunsicher sein, einschließlich aller damit verbundenen Rechtsfolgen für die Erwerber. Er regte an, die Angelegenheit der Kommunalaufsicht vorzulegen mit der Bitte, die Frage der Öffentlichkeit der Beratung dieser Punkte zu prüfen; eine Beurkundung der Verträge sollte bis zur Vorlage einer Stellungnahme der Kommunalaufsicht zurückgestellt werden.

 

Ein Sprecher stellte den Antrag, die Sitzung für eine fraktionsinterne Beratung für ca. 10 Minuten zu unterbrechen. Diesem Antrag wurde mit 25 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen zugestimmt.

 

Ratsvorsitzender Bockstette unterbrach die Sitzung um 17.50 Uhr und setzte sie um 18.00 Uhr wieder fort.

 

Ein Vertreter der Ratsgruppe LOHNER - DIE LINKE stellte den Antrag, die zur Rede stehenden Tagesordnungspunkte zurückzustellen, bis eine Entscheidung der Kommunalaufsicht über die Frage der öffentlichen Beratung vorliegt. Im Interesse der Rechtssicherheit stimmte der Sprecher der SPD-Fraktion diesem Vorgehen zu.

 

Ratsvorsitzender Bockstette ließ sodann über den Antrag abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die Tagesordnungspunkte
1.1.1 Veräußerung eines Gewerbegrundstücks an der Dinklager Straße im Baugebiet Nr. 145 A an die Fa. Niehues, Damme, Vorlage 23/021/2017,
1.2.1 Grundstücksverkauf Lindenstraße 18, Vorlage 23/011/2017,
1.2.2 Verkauf Gewerbefläche Von-Dorgelo-Straße, Vorlage 23/018/2017 und
1.2.3 Veräußerung von Grundstücksfläche an der Bernardstraße, Vorlage 23/026/2017
werden zurückgestellt, bis eine Entscheidung der Kommunalaufsicht über die Frage der öffentlichen bzw. nicht öffentlichen Beratung vorliegt.

 

einstimmig beschlossen

Ja-Stimmen: 32

 

Bürgermeister Gerdesmeyer wies darauf hin, dass es Stellungnahmen verschiedener Kommunalaufsichten zur Frage des Öffentlichkeitsgebotes gebe. Diese werden allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.