Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme mit dem Inhalt abzugeben, dass das Beweissicherungsverfahren von einem zweiten Gutachter durchgeführt wird.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass von der Firma Oldenburger Geflügelfleischspezialitäten beim Landkreis Vechta die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von 250.000 cbm Grundwasser/Jahr in Brägel beantragt wurde.

 

Der Landkreis Vechta hat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Stadt Lohne die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Der Landkreis Vechta hat der Firma OGS im Jahre 2012 die Entnahme von Grundwasser in der jetzt beantragten Form genehmigt. Diese Genehmigung wurde durch Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg aufgehoben. Eine gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wurde abgewiesen.

 

Die Firma OGS hat nunmehr einen erneuten Antrag auf Entnahme von Grundwasser in Brägel mit einer Entnahmemenge von 250.000 cbm/Jahr gestellt.

 

Die Antragsunterlagen sind allen Ausschussmitgliedern digital zur Verfügung gestellt worden.

 

Nach Aussage der Firma in den Antragsunterlagen, hat sie dabei die in den vergangenen Jahren gewonnenen Erkenntnisse einfließen lassen.

 

Die vom Landkreis Vechta durchgeführte Umweltverträglichkeitsvorprüfung hat ergeben, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen bei der Förderung von 250.000 cbm Grundwasser in Brägel zu erwarten sind.

 

In der Aussprache wandten sich verschiedene Ausschussmitglieder gegen die geplante Grundwasserentnahme. Angeregt wurde, keine Stellungnahme abzugeben. Befürchtet wurde, dass mit der beantragten Entnahmemenge eine Erhöhung der Schlachtkapazität einhergehe.

 

Ein Ausschussmitglied wies darauf hin, dass der umfangreiche Antrag von Laien nicht verständlich sei und regte an, einen unabhängigen Gutachter mit der Prüfung des Antrages zu beauftragen.

 

Eine Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen wandte sich ebenfalls gegen die geplante Grundwasserentnahme und wies u. a. auf die nicht umweltverträgliche Entnahme einer solch großen Wassermenage von einem einzigen Verbraucher hin. Auch wurde das Verhalten der Firma in der Vergangenheit kritisiert.

 

Im Verlauf der Aussprache wies der Vorsitzende darauf hin, dass es Gegenstand dieses Beratungspunktes sei, ob eine Stellungnahme abgegeben werden solle. Es gehe nicht um die Ablehnung bzw. Erteilung eines Einvernehmens oder dergleichen.

 

Ein Ausschussmitglied stellte den Antrag, dass seitens der Stadt Lohne keine Stellungnahme erfolgen solle.

 

Im weiteren Verlauf der Aussprache änderte das Ausschussmitglied den Antrag dahingehend, dass eine Stellungnahme abgegeben werden solle mit der Forderung, dass ein zweiter Gutachter das Beweissicherungsverfahren durchführen solle und führte als Beispiel den Antrag des OOWV auf Grundwasserentnahme im Bereich Holdorf auf.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, dass die Stadt Lohne eine Stellungnahme abgeben könne. Für eine fundierte Stellungnahme wäre die Einschaltung eines eigenen Gutachters erforderlich. Die Stadt Lohne sei jedoch nicht Prüfbehörde und die Beauftragung eines Gutachters würde daher zu weit gehen. Es stelle sich auch die Frage, wie umfangreich Gutachten anderer Firmen (z. B. Lärm, Geruch, Brandschutz usw.) dann durch die Stadt Lohne überprüft werden sollen.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer sprach sich dafür aus, keine inhaltliche Stellungnahme abzugeben, aber zu fordern, dass ein zweiter Gutachter das Beweissicherungsverfahren durchführt.

 

Weiter führte Bürgermeister Gerdesmeyer aus, dass sich auch die Landesregierung seiner Zeit für einen Wiederaufbau des Betriebes ausgesprochen habe. Vor diesem Hintergrund sei die heutige Auffassung einiger Ausschussmitglieder nicht nachvollziehbar.

 

Der Ausschuss fasste den nachfolgenden, im Sinne des geänderten Antrages