Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6

Beschlussvorschlag:

 

Die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 der Stadt Lohne wird beschlossen.


 

In der Sitzung des Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschusses am 17.08.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, zunächst eine Vorabprüfung über die Geeignetheit des Standortes für einen Hundeübungsplatz durchzuführen.

 

Die Verwaltung hat daher eine artenschutzrechtliche Abschätzung durch einen Biologen durchführen lassen.

 

Das Ergebnis der Abschätzung wurde dem Landkreis Vechta – Untere Naturschutzbehörde – zur Kenntnis gegeben.

 

Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der artenschutzrechtliche Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 Bundes-Naturschutzgesetz durch das geplante Vorhaben nicht berührt wird. Er weist aber darauf hin, dass die bestehende hohe Bedeutung des nördlichen Teils des Brägeler Moors als Brutgebiet für gefährdete und ökologisch anspruchsvolle Arten auch trotz der Einrichtung eines Hundeübungsplatzes bestehen bleibt.

 

Die artenschutzrechtliche Abschätzung und die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

In der Aussprache wandten sich verschiedene Ausschussmitglieder deutlich gegen die Einleitung eines Änderungsverfahrens aufgrund des dort vorhandenen wertvollen Naturraums.

 

Andere Ausschussmitglieder vertraten die Auffassung, ein Änderungsverfahren einzuleiten.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, dass aufgrund der durchgeführten Vorprüfung ein Hundeübungsplatz an dem Standort nicht von vornherein auszuschließen sei. Es sei daher richtig, zur genaueren Prüfung ein formelles Bauleitplanverfahren einzuleiten. Zudem regte Bürgermeister Gerdesmeyer an, mit allen Beteiligten sachliche Gespräche in dieser Sache zu führen.

 

Ein Ausschussmitglied stellte den Antrag, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Der Ausschuss fasste darauf den nachfolgenden