Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Bauvorhaben soll im Rahmen der vorhandenen Baugrenzen mit den üblichen Überschreitungen errichtet werden.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass auf einem ca. 2.500 m² großen Grundstück am Meyerfelder Weg 36, bebaut mit einem Einfamilienhaus, ein Investor drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 22 Wohnungen, 3 Nebengebäude, sowie 33 Einstellplätze bauen möchte.  Der Investor hat hierzu beantragt die nordwestliche Baugrenze zum linken Nachbarn um max. 7,5 m zu überschreiten. Die drei Wohnhäuser sind eingeschossig bei einer Traufhöhe von ca. 6,15 m und erhalten ein flachgeneigtes Pultdach.

 

Das Baugrundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 23 C – 1. Änderung für den Bereich Rießel und stellt sich als Mischgebiet gem. § 36 BauNVO dar.

 

In der Aussprache vertrat ein Ausschussmitglied die Auffassung, eine Überschreitung zuzulassen um mehr Wohnungen zu schaffen.

 

Andere Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, dass das Bauvorhaben in den vorhandenen Baugrenzen zu errichten, auch wenn dann weniger Wohnungen geschaffen werden können.

 

Ein Ausschussmitglied stellte daraufhin den Antrag, das Bauvorhaben soll im Rahmen der vorhandenen Baugrenzen mit den üblichen Überschreitungen errichtet werden.

 

Der Ausschuss fasste darauf den nachfolgenden