Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Überarbeitung der städtischen Sportförderrichtlinien vorzubereiten und dabei mögliche neue Parameter einzubeziehen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Sportverein Grün-Weiß Brockdorf nutzt seit den 1970er Jahren das im städtischen Eigentum befindliche Sportgelände an der Zerhusener Straße (seit einigen Jahren zusätzlich auch ein angepachtetes Areal am Fladderweg).

 

Vertraglich vereinbart wurde seinerzeit, dass der Verein die mit dem Betrieb und der Verwaltung des Stadions zusammenhängenden Kosten trägt und für die Pflege, Instandhaltung sowie Reparaturen der Anlagen sorgt.

 

Der Sportverein erhält seit Jahrzehnten aufgrund der Sportförderrichtlinien einen Zuschuss. Dieser beläuft sich auf 40 % eines pauschalierten Betrags, der z.B. für ein Großspielfeld mit 9.000 Euro, seit der im Juni 2017 erfolgten Änderung der Sportförderrichtlinien mit 11.700 Euro festgesetzt war.

 

2017 beträgt dieser Zuschuss für vier Normalspielfelder, zwei Kleinspielfelder und die Umkleidegebäude insgesamt 28.840 Euro.

 

Mit Schreiben vom 27. September 2017 beantragte der Verein eine Erhöhung des städtischen Zuschusses um 65.250 € per Jahr. Inhaltlich lehnt sich der Antrag an die Förderung an, die die Stadt Lohne dem Sportverein Blau-Weiss Lohne gewährt.

 

Die Zahl der im Spielbetrieb gemeldeten Fußballmannschaften beträgt aktuell (9.10.2017) bei den Lohner Vereinen laut www.fussball.de

 

Verein

Gesamt

davon Junior/-innen

davon Senior/-innen

BW Lohne

53

47

6

GW Brockdorf

30

22

+ 2 in Spielgemeinschaft mit SV Kroge-Ehrendorf

6

SW Kroge-Ehrendorf

15

8

+ 2 in Spielgemeinschaft mit GW Brockdorf

5

Amasyaspor Lohne

2

0

2

 

Zusammengestellt hat Grün-Weiß Brockdorf folgende im Stadionbereich anfallenden Kosten mitgeteilt, für die Vergangenheit belegt sowie die für die Zukunft erwarteten Kosten beziffert:

 

Kostenart

Durchschnitt 2016/2017

Vom Verein

erwartete Kosten 2018 – 2023 (incl. Preissteigerung)

Personalkosten incl. Mähen / Pflege der Plätze und Reinigung

16.204 €

34.740 €

Strom / Gas / Wasser

10.936 €

13.000 €

Instandsetzung, Unterhaltung, Reparaturen Platz + Gebäude

22.871 €

35.000 €

Telefon, Internet, Müllabfuhr, Versicherung

3.217 €

5.600 €

Neuanschaffung Geräte

5.544 €

10.000 €

Pachten

2.760 €

3.000 €

Gesamt

61.532 €

101.340 €

 

 

Von diesen erwarteten Kosten wurde, abzüglich des o.g. Betrags aus den Sportförderrichtlinien, ein Eigenanteil von 10 % abgezogen. Hieraus resultiert der Zuschussantrag über zusätzliche 65.250 € p.a.

 

Zur erwarteten Steigerung der Personalkosten hat der Verein ausgeführt, dass wegen des umfangreichen Arbeitsumfangs ein zweiter Platzwart auf 450-€-Basis eingestellt werden musste. Auch für die Verwaltungstätigkeit wird die bisher rein ehrenamtliche Tätigkeit auf ein Beschäftigungsverhältnis auf 450-€-Basis umgestellt. Hierbei wird auf die umfangreiche Tätigkeit der Verwaltung von 1.100 Mitgliedern, davon ca. 800 im Fußballbereich, verwiesen.

Mit den jetzigen Sportfördermitteln können laut Aussage der Verantwortlichen die kostenintensiven Platzpflegemaßnahmen nicht im nötigen Umfang vorgenommen werden. Die Bodenverhältnisse im Bereich des Sportplatzes führen zu aufwendigeren Dränage- und Pflegemaßnahmen als auf anderen Sportplätzen. Diese können immer weniger durch Eigenleistungen erledigt werden, was zur Vergabe an Fachfirmen führt.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Verein die Umwandlung eines Spielfeldes in einen Kunstrasenplatz anstrebt.

 

Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich die Fortführung der seit Jahren bewährten Praxis, die Sportvereine in ihrer Arbeit zu unterstützen. Gleichzeitig können damit die Mitgliedsbeiträge möglichst sozialverträglich gestaltet werden. Für Hallensportarten erfolgt die städtische Unterstützung in der Regel durch eine kostenlose Bereitstellung der Sporthallenzeiten.

 

Der Sportverein hat auf der Einnahmenseite die allgemeinen Beiträge im Jahr 2017 bereits um 10 € pro Person deutlich erhöht. Der sogenannte jährliche Sportstättenbeitrag für die Fußballabteilung ist zusätzlich pro Jugendlichem um 12 €, pro Erwachsenem um 18 € erhöht worden.

 

 

Im Fall einer erhöhten Bezuschussung ist klarzustellen, dass die Höhe des städtischen Zuschusses sich zwar an der Höhe der bei GW Brockdorf tatsächlich entstandenen Kosten orientiert, aber diese nicht der alleinige Grund für die konkrete Zuschusshöhe sind. Vielmehr berücksichtigt die Stadt Lohne in einer Gesamtschau die Bedeutung des dort ausgeübten Sports.

Dadurch kann der missverständliche Eindruck vermieden werden, dass es sich bei der städtischen Zahlung um eine Gegenleistung für Aufgaben handelt, die der Stadt Lohne selbst als Eigentümer obliegen. Die von GW Brockdorf genannten Kostenblöcke stellen vielmehr ganz überwiegend nutzerabhängige Kosten dar.

 

Eine zeitliche Festlegung sollte befristet festgelegt werden.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder erläuterte, dass zwischen der Bezuschussung des TuS BW Lohne und der anderen Fußballvereine GW Brockdorf, SW Kroge-Ehrendorf und Amasyaspor Lohne seit Jahrzehnten ein systematischer Unterschied existiert.

 

Ein Sprecher der SPD-Fraktion äußerte, dass der Wunsch des Sportvereins GW Brockdorf nach zusätzlichen Geldmitteln alle Fußballvereine betreffe, und weitere Folgeanträge zu erwarten seien.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer befürwortete eine Überarbeitung der Sportförderrichtlinie. Dabei müssten sich die Beträge der Stadt Lohne nicht nur nach oben entwickeln, auch wenn die derzeit gute Haushaltslage momentan Spielraum ermögliche.

Er schlug vor, für die Förderung einen Basiswert je Verein zu ermitteln und hierauf eine Indexsteigerung anzuwenden. Problem sei, eine vernünftige Basis zu finden.

 

Ein Mitglied der CDU-Fraktion schlug vor, Anfang nächsten Jahres diese Überarbeitung vorzulegen. Möglich sei eine Einbeziehung von Kennzahlen wie Zahl der Plätze oder der Mannschaften.

 

Das Mitglied der Ratsgruppe LOHNE / Die Linke regte an, die Einnahmesituation der Vereine zu beleuchten und auch zu erfragen, ob Fußballspieler vom Verein bezahlt werden. Er regte an, Vereinsvorsitzende zur Überarbeitung der Richtlinie hinzuzuziehen.

 

Der Sprecher der SPD-Fraktion machte den Vorschlag, beim Landessportbund anzufragen, ob dort bereits erfolgreiche Modelle der Förderung vorliegen.

 

Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die bewährte Leistung ehrenamtlicher Dienstleistungen nicht komplett durch eine Bezahlung im Rahmen einer Kostenrechnung ersetzt werden dürfe.