Sitzung: 24.10.2017 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 22/010/2017
Beschlussempfehlung:
- Den
Gebührenkalkulationen für die öffentlichen Einrichtungen
Obdachlosenunterkünfte „Steinfelder Straße 24 A“ und „Falkenweg 31, 31 A“
wird zugestimmt.
- Die
Benutzungsgebühr für die Obdachlosenunterkunft „Steinfelder Straße 24 A“ ist auf monatlich 169,00 € pro Person
festzusetzen.
- Die
Benutzungsgebühr für die Obdachlosenunterkunft „Falkenweg 31, 31 A“ ist auf monatlich 179,00 € pro Person
festzusetzen.
- Die 3.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Lohne (Oldenburg) tritt
in der anliegenden Fassung in Kraft.
Sachverhalt:
1. Obdachlosenunterkunft „Steinfelder Straße
24 A“
Der Neubau der Obdachlosenunterkunft an der
Steinfelder Straße mit einer maximalen Belegungszahl von 48 Personen ist fertig
gestellt. Die personenbezogene, nach dem Kostendeckungsprinzip kalkulierte
Benutzungsgebühr bezieht sich auf das gesamte Objekt mit 6 Wohneinheiten und
wurde auf der Grundlage von tatsächlichen und geschätzten Aufwandswerten
errechnet und umfasst sämtliche Nebenkosten (Verbrauchskosten). Die
kostendeckende Benutzungsgebühr beträgt monatlich
169,33 € pro Person.
Obdachlosenunterkunft „Falkenweg 31,
31 A“
Der Neubau der Obdachlosenunterkunft am
Falkenweg mit einer maximalen Belegungszahl von 59 Personen ist fertig
gestellt. Die personenbezogene, nach dem Kostendeckungsprinzip kalkulierte Benutzungsgebühr
bezieht sich auf das gesamte Objekt mit 10 Wohneinheiten und wurde auf der
Grundlage von tatsächlichen und geschätzten Aufwandswerten errechnet und
umfasst sämtliche Nebenkosten (Verbrauchskosten). Die kostendeckende
Benutzungsgebühr beträgt monatlich
179,20 € pro Person.
2. Satzungsänderung
§ 3 der Gebührensatzung wird wie folgt
ergänzt:
Höhe
der Gebühr
1.
Die
monatlichen Gebühren einschließlich aller Nebenkosten betragen
pro
Person für Wohnraum in
f) Obdachlosenunterkunft „Steinfelder Straße 24 A“ 169,00
€
g)
Obdachlosenunterkunft „Falkenweg 31, 31
A“ 179,00 €
Zu aktualisieren sind die Anlagen 1, 2 und 3 der Gebührensatzung.
In den Anlagen werden folgende Objekte gestrichen:
Anlage 1 – städtische Objekte:
Hamberger Pickerweg 40
Anlage 2 – städtische Objekte:
Bahnhofstraße 34
Falkenbergstraße 7
Falkenbergstraße 9
Zum Lerchental 2
Anlage 3 – angemietete Objekte:
Falkenweg 18
Bergweg 34
Beratungsverlauf:
Nach der
Vorstellung des Sachverhalts wurde aus der SPD-Fraktion gefragt, ob eine
Umrechnung der Gebühren auf m² Wohnfläche möglich sei, und ob diese einen
Betrag von 6,00 Euro pro m² übersteigen. Stadtkämmerer Theder erläuterte, dass
die Gebührenerhebung incl. aller Nebenkosten systematisch nicht mit einer Miete
vergleichbar sei, am ehesten noch mit einer Warmmiete. Die Verwaltung strebe
an, diesbezüglich Zahlen für die folgende Beratung zusammenzustellen.
Bürgermeister
Gerdesmeyer wies darauf hin, dass die Höhe der Gebühreneinnahme von der
konkreten Belegung der Unterkünfte abhänge.
Auf Anfrage aus
der CDU-Fraktion wurde Auskunft erteilt, wie bei Selbstzahlern oder bei
Beziehern kleiner Einkommen verfahren werden könne.