Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussempfehlung:

 

  1. Den Gebührenkalkulationen für die öffentlichen Einrichtungen Obdachlosenunterkünfte „Steinfelder Straße 24 A“ und „Falkenweg 31, 31 A“ wird zugestimmt.

 

  1. Die Benutzungsgebühr für die Obdachlosenunterkunft „Steinfelder Straße 24 A“ ist auf monatlich 169,00 € pro Person festzusetzen.

 

  1. Die Benutzungsgebühr für die Obdachlosenunterkunft „Falkenweg 31, 31 A“ ist auf monatlich 179,00 € pro Person festzusetzen.

 

  1. Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Lohne (Oldenburg) tritt in der anliegenden Fassung in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

1.    Obdachlosenunterkunft „Steinfelder Straße 24 A“

Der Neubau der Obdachlosenunterkunft an der Steinfelder Straße mit einer maximalen Belegungszahl von 48 Personen ist fertig gestellt. Die personenbezogene, nach dem Kostendeckungsprinzip kalkulierte Benutzungsgebühr bezieht sich auf das gesamte Objekt mit 6 Wohneinheiten und wurde auf der Grundlage von tatsächlichen und geschätzten Aufwandswerten errechnet und umfasst sämtliche Nebenkosten (Verbrauchskosten). Die kostendeckende Benutzungsgebühr beträgt monatlich 169,33 € pro Person.

 

       Obdachlosenunterkunft „Falkenweg 31, 31 A“

Der Neubau der Obdachlosenunterkunft am Falkenweg mit einer maximalen Belegungszahl von 59 Personen ist fertig gestellt. Die personenbezogene, nach dem Kostendeckungsprinzip kalkulierte Benutzungsgebühr bezieht sich auf das gesamte Objekt mit 10 Wohneinheiten und wurde auf der Grundlage von tatsächlichen und geschätzten Aufwandswerten errechnet und umfasst sämtliche Nebenkosten (Verbrauchskosten). Die kostendeckende Benutzungsgebühr beträgt monatlich 179,20 € pro Person.

 

 

2.    Satzungsänderung

 

§ 3 der Gebührensatzung wird wie folgt ergänzt:

 

Höhe der Gebühr

 

1.  Die monatlichen Gebühren einschließlich aller Nebenkosten betragen

pro Person für Wohnraum in

 

                             f) Obdachlosenunterkunft „Steinfelder Straße 24 A“    169,00 €

                            g) Obdachlosenunterkunft „Falkenweg 31, 31 A“           179,00 €

 

 

Zu aktualisieren sind die Anlagen 1, 2 und 3 der Gebührensatzung.

 

In den Anlagen werden folgende Objekte gestrichen:

 

Anlage 1 – städtische Objekte:

Hamberger Pickerweg 40

 

Anlage 2 – städtische Objekte:

Bahnhofstraße 34

Falkenbergstraße 7

Falkenbergstraße 9

Zum Lerchental 2

 

Anlage 3 – angemietete Objekte:

Falkenweg 18

Bergweg 34

 

 

Beratungsverlauf:

Nach der Vorstellung des Sachverhalts wurde aus der SPD-Fraktion gefragt, ob eine Umrechnung der Gebühren auf m² Wohnfläche möglich sei, und ob diese einen Betrag von 6,00 Euro pro m² übersteigen. Stadtkämmerer Theder erläuterte, dass die Gebührenerhebung incl. aller Nebenkosten systematisch nicht mit einer Miete vergleichbar sei, am ehesten noch mit einer Warmmiete. Die Verwaltung strebe an, diesbezüglich Zahlen für die folgende Beratung zusammenzustellen.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer wies darauf hin, dass die Höhe der Gebühreneinnahme von der konkreten Belegung der Unterkünfte abhänge.

 

Auf Anfrage aus der CDU-Fraktion wurde Auskunft erteilt, wie bei Selbstzahlern oder bei Beziehern kleiner Einkommen verfahren werden könne.