Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Nein: 14

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 – 2. Änderung für den Bereich zwischen „Thingstraße und Gingfeld“ wird beschlossen.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Eigentümer des im anliegenden Lageplan schraffiert dargestellten Grundstückes die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 beantragt haben, um auf dem Grundstück Wohnhäuser errichten zu können. Ein Auszug aus dem Bebauungsplan ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Dieser Wunsch wurde in den vergangenen Jahren immer wieder geäußert. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 war auch eine großzügigere Bebauung des Grundstücks vorgesehen. Aufgrund der massiven Bedenken des Landkreises und des Forstamtes wurde diese Planung jedoch nicht realisiert.

 

In der Örtlichkeit stellt sich der vorhandene Baum- und Strauchbestand als städtisches Großgrün und als Eingrünung der nördlich angrenzenden Siedlung dar. Gleichzeitig wirkt dieser ca. 46 m breite Grüngürtel auch als Schutz der angrenzenden Wohnbebauung vor Emissionen (Staub und Schall) der Dinklager Straße (L845). Bei einer aktuellen Begehung und einer durchgeführten Potentialansprache des Geländes durch einen Landschaftsplaner und einen Biologen sind keine außergewöhnliche Brutvogel- oder Fledermausarten festgestellt worden. Nach Aussagen des Landschaftsplaners schmälern den ökologischen Wert dieses an sich wertvollen innerörtlichen Waldstücks die Vorbelastung durch den Verkehr auf der Dinklager Straße, sowie das mangelnde Entwicklungspotential aufgrund der isolierten Lage.

 

In der Aussprache wandten sich verschieden Ausschussmitglieder gegen die Änderung des Bebauungsplanes und vertraten die Auffassung, diesen schützenswerten Bereich mit der vorhandenen „Thingstätte“ zu erhalten.