Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich der Fahrradstraße eine Mittelmarkierung (Verkehrszeichen Nr. 295 durchgezogene Linie) sowie weitere Piktogramme aufzubringen.


 

Ein Sprecher der SPD-Fraktion erläuterte den Antrag, durch ergänzende Maßnahmen die Fahrradstraßen in Lohne (Brink- und Lindenstraße) sicherer zu machen. Der Antrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, eine durchgezogene Mittellinie auf der Fahrbahn aufzubringen. Diese dürfe von Pkw nicht überfahren werden. So sollen gefährliche Überholmanöver von Radfahrern verhindert werden. Des Weiteren sollten weitere Piktogramme aufgebracht werden. Hingewiesen wurde darauf, dass bei allen Verkehrsteilnehmern eine Eingewöhnungszeit erforderlich sei und dieser Prozess weiter begleitet werden sollte.

 

Die Verwaltung wies dazu auf das von der Stadt Lohne in Auftrag gegebene Video zur Fahrradstraße hin. Weiter wurde mitgeteilt, dass seitens der Verkehrsbehörde die Anordnung einer Mittelmarkierung (durchgezogene Linie) signalisiert wurde. Das Aufbringen von dreidimensionalen Fahrbahnmarkierungen sei jedoch nicht zulässig.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, die Fahrradstraßen entsprechend baulich umzugestalten und großflächige Markierungen aufzubringen oder die Fahrradstraßen wieder aufzuheben.

 

Dem wurde von anderen Ausschussmitgliedern widersprochen. Ziel müsse es sein, Schritt für Schritt die Akzeptanz der Fahrradstraßen zu erreichen.  Das Aufbringen einer Mittelmarkierung sei ein solcher Schritt.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass auch vor der Einrichtung der Fahrradstraßen die Radfahrer verpflichtet waren, die Fahrbahn zu benutzen. Mit Einrichtung der Fahrradstraßen wurden den Radfahrern jedoch mehr Rechte für das Benutzen der Fahrbahn gegeben, z. B. das erlaubte Nebeneinanderfahren.