Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die Durchführung baulicher Maßnahmen auf dem Brägeler Pickerweg soll in ca. einem Jahr, unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit den Maßnahmen auf der Bokerner Straße, erneut beraten werden.


Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor TOP 6 Bauprogramm beraten.

 

Eine Sprecherin erläuterte die Anträge auf Unterhaltungsmaßnahmen am Brägeler Pickerweg und Geschwindigkeitsbegrenzung sowie Durchfahrtverbot für Lastkraftwagen mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Fahrzeugen.

 

Der Antrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Der Ausschussvorsitzende wies darauf hin, dass vor einiger Zeit bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h beantragt und von der Verkehrsbehörde abgelehnt worden sei und auf dem Brägeler Pickerweg (zw. Landwehrstraße und Gewerbegebiet Brägel) bereits ein Durchfahrtverbot für LKW mit Zusatz „landwirtschaftlicher Verkehr frei“ angeordnet sei.

 

In der Aussprache wurde angeregt, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h bei der Verkehrsbehörde zu beantragen (zw. Landwehrstraße und Gewerbegebiet Brägel).

 

Die Verwaltung wies auf die kürzlich auf der Bokerner Straße durchgeführten Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Staubvermeidung hin. Hier sollten weitere Erfahrungen gesammelt werden um dann zu entscheiden, ob diese Maßnahmen auch am Brägeler Pickerweg sinnvoll seien.

 

Vom Vorsitzenden wurde angeregt, im Bereich der Vorfahrtregelung Rechts vor Links erhöhte Fahrbahnmarkierungen aufzubringen (ähnlich wie in der Falkenbergstraße vor dem Kreisverkehr) sowie eine Verkehrszählung durchzuführen.