Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ergänzend zur Vorlage führte Stadtamtsrätin Heidkamp aus, dass die geänderte Zuordnung für die Albert-Schweitzer-Realschule erst langsam greift und ab dem Schuljahr 2020/21 eine verpflichtende Zuordnung der Gertrudenschule erfolgt (wurde übergangsweise freigestellt). Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass es bislang an den Realschulen keine Nachfrage zur Einrichtung einer Ganztagsschule gibt. Bei der Stegemannschule nehmen dagegen derzeit 86 Schülerinnen und Schüler an dem offenen Ganztagsschulangebot teil.