Bürgermeister Gerdesmeyer wies die Vertreterin der Eltern, Frau Mechthild Braje, auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (§§ 40, 41 und 42) hin, wonach für die hinzugewählten Mitglieder insbesondere die Pflichten zur Amtsverschwiegenheit, zum Mitwirkungsverbot und zum Vertretungsverbot gelten.