Sitzung: 30.11.2017 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 61/037/2017
Beschlussempfehlung:
Für den Bebauungsplans Nr. 160/IV
„Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ der Stadt Lohne (s. Lageplan) wird zur
Sicherung der Planung die Veränderungssperre Nr. 44 gem. § 17 BauGB erneut um
ein Jahr verlängert.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160/IV „Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ beschlossen. Ziel dieser Bauleitplanung ist es, dem nach der Novellierung des Baugesetzbuches 2013 befürchteten ungehemmten Ausbau von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich außerhalb der Hofstellen zu begegnen. Um die Zersiedlung des Außenbereiches und einer massiven Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu vermeiden, ist es aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, diese Steuerungsplanung durchzuführen.
Nach dem Antrag eines örtlichen Landwirtes
zum Bau eines Mastschweinestalls für 1490 Tiere in Krimpenfort aus dem Jahr
2014 und trotz des Vorschlags für einen Alternativstandort, wurde zuerst die
Veränderungssperre Nr. 44 sowie am 14.12.2016 die erste Verlängerung dieser
Veränderungssperre beschlossen. Sie tritt Anfang 2018 außer Kraft. Bis zu
diesem Zeitpunkt wird der Bebauungsplan Nr. 160/IV nicht rechtskräftig werden,
da u.a. die Erstellung der erforderlichen landwirtschaftlichen Gutachten einen
erheblichen Zeitaufwand erfordert. Um die Ziele der o.a. Steuerungsplanung
durch das o.a. Bauvorhaben nicht zu gefährden, ist die erneute Verlängerung der
Veränderungssperre Nr. 44 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 160/IV erforderlich, in dem das Bauvorhaben realisiert werden soll (s.
Planskizze).
Angesichts des langen Planungszeitraums
sprach sich ein Ausschussmitglied dafür aus, auch andere potentielle Flächen im
Außenbereich vorausschauend zu überplanen. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass
mit einer solchen Planung ein erheblicher Kosten- und Personalaufwand verbunden
sei und eine Überplanung nur bei konkreten Anträgen sinnvoll sei.