Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

Für den Bebauungsplans Nr. 160/IV „Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ der Stadt Lohne (s. Lageplan) wird zur Sicherung der Planung die Veränderungssperre Nr. 44 gem. § 17 BauGB erneut um ein Jahr verlängert.


 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160/IV „Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ beschlossen. Ziel dieser Bauleitplanung ist es, dem nach der Novellierung des Baugesetzbuches 2013 befürchteten ungehemmten Ausbau von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich außerhalb der Hofstellen zu begegnen. Um die Zersiedlung des Außenbereiches und einer massiven Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu vermeiden, ist es aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, diese Steuerungsplanung durchzuführen.

 

Nach dem Antrag eines örtlichen Landwirtes zum Bau eines Mastschweinestalls für 1490 Tiere in Krimpenfort aus dem Jahr 2014 und trotz des Vorschlags für einen Alternativstandort, wurde zuerst die Veränderungssperre Nr. 44 sowie am 14.12.2016 die erste Verlängerung dieser Veränderungssperre beschlossen. Sie tritt Anfang 2018 außer Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Bebauungsplan Nr. 160/IV nicht rechtskräftig werden, da u.a. die Erstellung der erforderlichen landwirtschaftlichen Gutachten einen erheblichen Zeitaufwand erfordert. Um die Ziele der o.a. Steuerungsplanung durch das o.a. Bauvorhaben nicht zu gefährden, ist die erneute Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 44 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 160/IV erforderlich, in dem das Bauvorhaben realisiert werden soll (s. Planskizze).

 

Angesichts des langen Planungszeitraums sprach sich ein Ausschussmitglied dafür aus, auch andere potentielle Flächen im Außenbereich vorausschauend zu überplanen. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass mit einer solchen Planung ein erheblicher Kosten- und Personalaufwand verbunden sei und eine Überplanung nur bei konkreten Anträgen sinnvoll sei.