Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO, die einen Wirtschaftlichkeitsvergleich erfordern, liegen vor, wenn einzelne Investitionsmaßnahmen einen Gesamtinvestitionsbedarf von 1.000.000 € erreichen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 12 Abs. 1 der Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) gilt für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung, dass Kommunen vor der Beschlussfassung unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für sie wirtschaftlichste Lösung durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich ermitteln sollen.

 

Die Erheblichkeitsgrenze ist durch jede Kommune individuell festzulegen.

 

Richtgrößen für die Ermittlung der Höhe einer erheblichen Investition sind durch das Land nicht vorgegeben worden. Der Umfang des jährlichen Investitionshaushalts ergibt für die vergangenen Jahre:


Investitionen

 

2015

2016

2017 (Plan)

Grunderwerb

3.825.086 €

2.807.884 €

4.608.000 €

Baumaßnahmen

5.083.803 €

6.439.098 €

6.409.000 €

Anschaffungen

869.651 €

672.482 €

1.225.000 €

Aktivierbare Zuwendungen

195.510 €

326.171 €

1.187.000 €

Sonstiges

1.809.508 €

153.396 €

87.000 €

SUMME:

11.783.558 €

10.399.031 €

13.516.000 €

 

 

Aus Sicht der Stadtverwaltung ist eine Investition unter einer Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 1.000.000 € als unerheblich im Sinne des § 12 KomHKVO einzustufen.

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder erläuterte die Vorlage.

 

In der sich anschließenden Diskussion bemängelte der Sprecher der SPD-Fraktion die Höhe des Betrages der als nicht mehr unerheblich einzustufenden Investition. Er beantragte, den Betrag zu halbieren und auf 500.000 € festzusetzen. Bei einem Betrag von 1 Mio. € als Grenze wären Wirtschaftlichkeitsvergleiche nahezu ausgeschlossen. Aber gerade Wirtschaftlichkeitsvergleiche seien eine wesentliche Informationsgrundlage bezüglich der Notwendigkeit und Erforderlichkeit von Maßnahmen.

 

Stadtkämmerer Theder entgegnete hierzu, dass auch Gemeinden wie Steinfeld oder Bakum die Grenze bei 1 Mio. festgelegt hätten. Er vertrat die Auffassung auf diesem Gebiet zunächst einmal Erfahrungen zu sammeln. Eine Anpassung könnte immer noch erfolgen. Sodann wurde über den Antrag der Halbierung auf 500.000 € abgestimmt. Der Antrag wurde mit 5 Jastimmen, 7 Neinstimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Ohne weitere Diskussion wurde über die folgende Beschlussempfehlung abgestimmt.