Sitzung: 28.11.2017 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/028/2017
Beschlussempfehlung:
Investitionen von erheblicher Bedeutung
gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO, die einen Wirtschaftlichkeitsvergleich
erfordern, liegen vor, wenn einzelne Investitionsmaßnahmen einen
Gesamtinvestitionsbedarf von 1.000.000 € erreichen.
Sachverhalt:
Gemäß § 12 Abs. 1 der Kommunalhaushalts- und
kassenverordnung (KomHKVO) gilt für Investitionen von erheblicher finanzieller
Bedeutung, dass Kommunen vor der Beschlussfassung unter mehreren in Betracht
kommenden Möglichkeiten die für sie wirtschaftlichste Lösung durch einen
Wirtschaftlichkeitsvergleich ermitteln sollen.
Die Erheblichkeitsgrenze ist durch jede
Kommune individuell festzulegen.
Richtgrößen für die Ermittlung der Höhe einer
erheblichen Investition sind durch das Land nicht vorgegeben worden. Der Umfang
des jährlichen Investitionshaushalts ergibt für die vergangenen Jahre:
Investitionen
|
2015 |
2016 |
2017 (Plan) |
Grunderwerb |
3.825.086 € |
2.807.884 € |
4.608.000 € |
Baumaßnahmen
|
5.083.803 € |
6.439.098 € |
6.409.000 € |
Anschaffungen |
869.651 € |
672.482 € |
1.225.000 € |
Aktivierbare
Zuwendungen |
195.510 € |
326.171 € |
1.187.000 € |
Sonstiges |
1.809.508 € |
153.396 € |
87.000 € |
SUMME: |
11.783.558 € |
10.399.031 € |
13.516.000 € |
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist eine
Investition unter einer Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 1.000.000 € als
unerheblich im Sinne des § 12 KomHKVO einzustufen.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer Theder erläuterte die Vorlage.
In der sich anschließenden Diskussion bemängelte der Sprecher der
SPD-Fraktion die Höhe des Betrages der als nicht mehr unerheblich
einzustufenden Investition. Er beantragte, den Betrag zu halbieren und auf
500.000 € festzusetzen. Bei einem Betrag von 1 Mio. € als Grenze wären
Wirtschaftlichkeitsvergleiche nahezu ausgeschlossen. Aber gerade
Wirtschaftlichkeitsvergleiche seien eine wesentliche Informationsgrundlage
bezüglich der Notwendigkeit und Erforderlichkeit von Maßnahmen.
Stadtkämmerer Theder entgegnete hierzu, dass auch Gemeinden wie
Steinfeld oder Bakum die Grenze bei 1 Mio. festgelegt hätten. Er vertrat die
Auffassung auf diesem Gebiet zunächst einmal Erfahrungen zu sammeln. Eine
Anpassung könnte immer noch erfolgen. Sodann wurde über den Antrag der
Halbierung auf 500.000 € abgestimmt. Der Antrag wurde mit 5 Jastimmen, 7
Neinstimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Ohne weitere Diskussion wurde über die folgende Beschlussempfehlung
abgestimmt.