Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Beschlussempfehlung:

 

Es wird vorgeschlagen, dem Rat der Stadt Lohne zu empfehlen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2018 zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 mit Stand 16.11.2017 gliedert sich wie folgt:

 

1. Ergebnishaushalt

 

Bezeichnung

Ansatz 2017

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

38.565.000

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen außer für Investitionstätigkeit

3.198.000

03.

Auflösungserträge aus Sonderposten

1.661.500

04.

Sonstige Transfererträge

14.000

05.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten für Investitionstätigkeit

1.164.500

06.

Privatrechtliche Entgelte

716.000

07.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

893.500

08.

Zinsen und ähnliche Finanzerträge

155.600

09.

Aktivierte Eigenleistungen

 

10.

Bestandsveränderungen

 

11.

Sonstige ordentliche Erträge

1.319.000

12.

= Summe ordentliche Erträge

47.687.100

13.

Aufwendungen für aktives Personal

7.801.200

14.

Aufwendungen für Versorgung

63.000

15.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

7.758.500

16.

Abschreibungen

3.804.400

17.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

40.500

18.

Transferaufwendungen

25.478.000

19.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

1.999.500

21.

= Summe ordentliche Aufwendungen

46.945.100

 

ordentliches Ergebnis = Überschuss 2018

742.000

 


2. Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen.

 

Bezeichnung

Ansatz 2018

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

38.565.000

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen (außer für Investitionstätigkeit)

3.198.000

03.

Sonstige Transfereinzahlungen

14.000

04.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten für Investitionstätigkeit

1.164.500

05.

Privatrechtliche Entgelte

(außer für Investitionstätigkeit)

716.000

06.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen außer für Investitionstätigkeit

893.500

07.

Zinsen und ähnliche Einzahlungen

155.600

09.

Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen

 1.152.500

10.

= Summe der Einzahlungen aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

45.859.100

11.

Auszahlungen für aktives Personal

7.294.200

12.

Auszahlungen für Versorgung

63.000

13.

Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände

7.758.500

14.

Zinsen und ähnliche Auszahlungen

40.500

15.

Transferauszahlungen

(außer für Investitionstätigkeit)

25.478.000

16.

Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen

1.999.500

17.

= Summe der Auszahlungen aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

42.633.700

18.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

3.225.400

19.

Zuwendungen für Investitionstätigkeit

863.500

20.

Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit

1.035.000

21.

Veräußerung von Sachvermögen

3.350.000

23.

Sonstige Investitionstätigkeit

 53.500

24.

= Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

5.302.000

25.

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

3.250.000

26.

Baumaßnahmen

9.065.000

27.

Erwerb von beweglichem Sachvermögen

1.024.000

29.

Aktivierbare Zuwendungen

1.398.000

30.

Sonstige Investitionstätigkeit

62.000

31.

= Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

14.799.000

32.

Saldo aus Investitionstätigkeit

- 9.497.000

33.

Finanzmittel-Überschuss / - Fehlbetrag

- 6.271.600

34.

Einzahlungen; Aufnahme von Krediten

100.000

35.

Auszahlungen; Tilgung von Krediten

151.000

36.

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

51.000

37.

= Summe der Salden aus Zeile 33 und 36 (Änderung des Zahlungsmittelbestands)

- 6.322.600

 

Der komplette Entwurf des Haushaltsplans wird gesondert zugestellt.
Ergebnishaushalt

 

-       Realsteuererträge (Grund- und Gewerbesteuern) werden in Höhe von 23,970 Mio. € eingeplant. Der Gewerbesteueransatz wird aufgrund der Entwicklung des Aufkommensverlaufs des Jahres 2017 mit 20.500.000 € kalkuliert, die Grundsteuer A und B mit zusammen 3.470.000 €.

 

-       Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer: 13,98 Mio. € (+ 1,38 Mio. € gegenüber 2017). Im Haushalt 2018 wird ein Betrag in Höhe von 11,47 Mio. € aus dem Einkommensteuer- und 2,51 Mio. € aus dem Umsatzsteueranteil veranschlagt. Die vorläufige Abrechnung des Einkommensteueranteils für das Jahr 2017 beläuft sich auf rd. 11,0 Mio. €, angepeilt waren im Haushalt 2017 10,6 Mio. €. Nach den Orientierungsdaten des Landes Niedersachsen ist für das Jahr 2018 von einem Anstieg dieser Einnahmequelle um ca. 2,6 % auszugehen.

Das Finanzausgleichsgesetz des Bundes hat den Anteil aller Gemeinden an den Umsatzsteuereinnahmen im Jahr 2018 noch einmal deutlich ausgebaut, um die kommunale Finanzlage zu stärken. Dadurch ergibt sich die außergewöhnlich hohe Steigerung von 25,5 %.

Bei beiden Einnahmearten verbessert sich 2018 durch die alle drei Jahre stattfindende Neuberechnung der individuellen gemeindlichen Anteile (Schlüsselzahlen) der Anteil der Stadt Lohne leicht.

 

-       Für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen des Landes im Jahr 2018 ist auf der einen Seite die Steuerkraft einer Kommune maßgebend, die wesentlich durch ihre Realsteuereinnahmen bestimmt wird. Allerdings wird für diese Berechnung landesweit ein einheitlicher Durchschnittshebesatz angewandt, der für Grund- und Gewerbesteuer deutlich höher als der reale Lohner Hebesatz liegt (siehe unten) – dies führt zu Nachteilen für Gemeinden, deren Hebesatz unter dem Durchschnittshebesatz liegt. Für die Berechnung der Steuerkraft im Finanzausgleich 2018 ist der Zeitraum 1.10.2016 bis 30.9.2017 zugrunde zu legen. In diesem Zeitraum profitierte die Stadt Lohne stark von hohen Gewerbesteuereinnahmen.

 

Um das bestehende Finanzkraftgefälle auf Gemeindeebene auszugleichen, erhalten Gemeinden in der Regel Schlüsselzuweisungen durch das Land. Das Land Niedersachsen verteilte 2016 1,773 Mrd. € für Gemeindeaufgaben nach der Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden (die für einwohnerstärkere Gemeinden höher gewichtet wird), aber eben unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen kommunalen Steuerkraft. Für die Stadt Lohne wird zum Stichtag 30.6.2016 von einer Zahl von ca. 26.600 Einwohnern ausgegangen (30.6.2016 = 26.400 Einwohner).

Die eigene Steuerkraft mindert den Betrag, den eine Gemeinde vom Land erhält. Bei Gemeinden, deren eigene „Steuerkraft“ höher ist als der so errechnete „Bedarf“, wird dieser Überschuss zu 20 % als Finanzausgleichsumlage an das Land abgeführt und fließt dem Topf der Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben zu. Lohne zählt seit Jahren zu den ca. 40 Gemeinden in Niedersachsen, für die dieser Sachverhalt zutrifft.

 

Für das Jahr 2018 wird bei einem erwarteten Grundbetrag je Einwohner von 1.020 € eine abzuführende Finanzausgleichsumlage von 725.000 € zu zahlen sein. Aufgrund einer in 2018 nachzuholenden Erstattung des Landes in Höhe von 80.000 € kann der Ansatz jedoch bei 645.000 € festgelegt werden (Ansatz 2017 = 550.000 €).


 

-       Keine Erhöhung der Steuerhebesätze. Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer wurden letztmals zum 1.1.1998 (von 235 auf 275 v. H.) angepasst, der Gewerbesteuerhebesatz wurde zum 1.1.2016 von 300 auf 330 v.H. erhöht. Für das Jahr 2018 betragen die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen und Kreisumlage maßgebenden Hebesätze (90 % des gewichteten Durchschnittshebesatzes der Gemeinden unter 100.000 Einwohner) bei der Grundsteuer A = 338 v. H., Grundsteuer B = 357 v. H., Gewerbesteuer = 346 v. H.

 

Der Personalkostenansatz beträgt für das Jahr 2018 einschließlich der Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen ca. 7,86 Mio. € und erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 4 %. Neben den zu erwartenden Besoldungs- bzw. Lohnerhöhungen ist z.B. die Schaffung von Sozialarbeiterstellen an den städtischen Schulen seit Sommer 2017 zu berücksichtigen. Zahlungswirksam (ohne Rückstellungen) sind 7,357 Mio. € eingeplant, eine Steigerung von 2,7 % zum Vorjahr.

 

-       Aufgrund der erwarteten Gewerbesteuereinnahmen ist eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von 4.224.000 € an das Land abzuführen. Für das Jahr 2018 ist dabei eine Senkung des Umlagesatzes von 68,5 auf 68 Punkte zu erwarten.

 

-       Die Kreisumlage wird 2018 weiterhin auf einer Basis von 40 Punkten mit 14,032 Mio. € veranschlagt. Auch sie berechnet sich auf Grundlage der starken Steuerkraft im Zeitraum 1.10.2016 – 30.9.2017. 2017 lag die Kreisumlage bei gleichem Umlagesatz von 40 Punkten noch bei 12,933 Mio. € (+ 1,1 Mio. €). Ein Punkt Kreisumlage bedeutet im Jahr 2018 Ausgaben von ca. 350.000 € (2016 = 323.000 €).

 

-       Der Ergebnishaushalt des Jahres 2018 endet trotz der Mehrbelastung bei der Kreisumlage rechnerisch noch mit einem Überschuss von 742.000 €.

Soweit die Möglichkeit besteht, im Jahresabschluss 2017 Rückstellungen in Höhe von ca. 1,1 Mio. € für die erhöhte Kreisumlage zu bilden, wird in den Planungsansätzen für 2018 hiervon kein Gebrauch gemacht.

 

Finanzhaushalt

 

-       Die laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch. Unterschiede zwischen Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt ergeben sich vor allem daraus, dass sich Investitionen im Finanzhaushalt niederschlagen, während in den Ergebnishaushalt die sich hieraus ergebenden Abschreibungen einfließen.

 

-       Im laufenden Finanzhaushalt wird ein Zahlungsmittelüberschuss von ca. 3,2 Mio. € erwartet (2017 = 3,05 Mio. €).

 

-       Die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen 2018 planmäßig rd. 14,8 Mio. € und liegen wie im Vorjahr auf einem überdurchschnittlichen Niveau.

 

-       Den Auszahlungen für Investitionen stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von rd. 5,3 Mio. € gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerungserlöse).

 

-       Der investive Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von rd. 9,5 Mio. € wird neben dem Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (3,2 Mio. €) und der möglichen Kreditaufnahme aus zinsfreien Mitteln der Kreisschulbaukasse (0,1 Mio. €) aus dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand finanziert.

Eine Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt ist für 2018 nicht eingeplant.


 

-       Nach § 110 Abs. 4 NKomVG sind die Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen. Die nicht gebundenen liquiden Mittel zu Beginn des Haushaltsjahres 2018 würden rd. 5,5 Mio. € betragen, sofern alle Einnahmen und Ausgaben aus dem Haushaltsplan 2017 und aus den gebildeten Haushaltsresten 1:1 eintreten bzw. umgesetzt werden. Dieser Kassenbestand würde nach dem Haushaltsplanentwurf 2018 bis zum Jahresende 2018 verzehrt sein. Aufgrund der aktuellen guten Einnahmesituation vor allem bei der Gewerbesteuer und dem Einkommensteueranteil ist jedoch eine höhere, ausreichende Liquidität vorhanden.

 

Stellenplan:

Nach § 5 KomHKVO weist der Stellenplan die erforderlichen Stellen der Beamten und der weiteren nicht nur vorübergehend Beschäftigten aus. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe enthält der Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2018 nur die erforderlichen Planstellen.

 

Der Personalbestand der Stadtverwaltung einschließlich Hausmeister, Bauhof, Schulsekretärinnen und Waldbadpersonal ist nach wie vor im Vergleich zu anderen Kommunen niedrig. Bezogen auf Ganztagsbeschäftigte waren zum 01.10.2017 12,55 Beamte, 65,07 Tarifbeschäftigte und 36,31 handwerklich tätige Tarifbeschäftigte für die Stadt Lohne tätig.

Im Jahr 2016 wurden 6.630.620 € für Personalkosten aufgewendet, wobei hier eine hohe einmalige Rückzahlung von Versorgungsbeiträgen aufwandsmindernd wirkte. In diesem Betrag sind allerdings neben den reinen Dienstaufwendungen alle Nebenkosten wie z.B. Beiträge zur Versorgungskasse, Sozialversicherungsanteile, Beihilfen, Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Altersteilzeit enthalten.

Zahlungswirksam waren 2016 6.123.623 €, woraus sich bei einer Einwohnerzahl von 26.431 zum 30.06.2016 Personalauszahlungen in Höhe von 231,68 € je Einwohner ergaben.


Tendenziell ist der Stellenplan 2018 aufgrund der durch verstärkte Neueinstellungen im Vorjahr erreichten guten personellen Ausstattung geprägt durch eine sich fortsetzende Stabilität.

 

Beamte:

Für den Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters wurde gemäß § 4 der Hauptsatzung der Stadt Lohne eine Wahlbeamtenstelle nach NKomVG eingerichtet.

Hieraus resultierend wurde die bisherige A 16-Stelle für den Allgemeinen Vertreter in eine A 15-Stelle umgewandelt (lfd. Nr. 2-4).

 

Tarifbeschäftigte (ehemals Angestellte):

Aufgrund eines in Bezug auf das Waldbad in Auftrag gegebenen Gutachtens und der Auflage zur Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten wurden für das Waldbad Lohne 1,0 Planstellen für eine weitere Fachkraft mit EG 6 eingerichtet (unter lfd. Nr. 24).

 

Im Bereich des Vorzimmers des Bürgermeisters ist aufgrund von Aufgabenverdichtungen und –vermehrungen ein personeller Mehrbedarf eingetreten, der ohne Stellenvermehrung nicht mehr kompensierbar ist. Eine in der Hauptabteilung vakante Stelle wurde hierzu entsprechend in EG 8 umgewandelt (lfd. Nr. 17).

 

Zudem wurde eine zusätzliche Stelle „Auszubildende/r Verwaltungsfachangestellte/r“ eingerichtet, um in dem Beschäftigtenbereich den eigenen Personalbedarf abdecken zu können und zum anderen der demographischen Entwicklung in der Stadtverwaltung Rechnung zu tragen.


 

Beratungsverlauf:  

Stadtkämmerer Theder erläuterte anhand der Sitzungsvorlage und unter Verweis auf den Gesamtergebnis- und -finanzhaushalt sowie auf die Zusammenfassung der Investitionen den vorgelegten Haushalt 2018. Er legte dar, dass in der Gesamtschau das Ergebnis 2017 einen Überschuss ausweisen werde und man von Gewerbesteuereinnahmen von annähernd 22,5 Mio. € ausgehe. Die hohen Realsteuern führen allerdings zu ebenfalls stark erhöhten Zahlungen an Gewerbesteuer-, Kreis- und FAG-Umlage. Der Ergebnishaushalt des Jahres 2018 endet trotz der Mehrbelastung bei der Kreisumlage rechnerisch noch mit einem Überschuss von 742.000 €.

 

Anschließend erläuterte Stadtkämmerer Theder das Investitionsprogramm.

 

Der Sprecher der Ratsfraktion LOHNER / Die Linke monierte, dass im Investitionsprogramm keine Ansätze für den Neubau von Sportplätzen sowie dem Erweiterungsbau des Industriemuseums ersichtlich seien. Hierzu erläuterte der Stadtkämmerer, dass für Sportplätze keine Ansätze in 2018 oder später ausgewiesen werden, aber für das Industriemuseum (Inv.-Nr. 17/014, Seite 132) ein Ansatz in der Finanzplanung eingestellt wurde.

 

Sprecher der SPD-Fraktion bemängelten den aus ihrer Sicht zu niedrigen Gewerbesteueransatz von 20,5 Mio. € und verwiesen hierzu auf den im Haushaltsrecht geltenden Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit.

 

Weitere Nachfragen der SPD-Fraktion bezogen sich auf die Anlegung eines Parkplatzes an der Bleichstraße, des Krankenhausparkplatzes und der Einrichtung eines kommunalen Friedhofes. Hierzu teilte Stadtkämmerer Theder mit, dass für den Krankenhausparkplatz ein Planungskostenansatz unter Inv.-Nr. 18/015 (Seite 134) vorgesehen sei.

 

Zum Projekt „Kommunaler Friedhof“ teilte Bürgermeister Gerdesmeyer mit, dass die Planungen laufen und derzeit nach einem geeigneten Standort gesucht wird. Die bevorstehende (Bauleit-) Planung werde mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen, sodass danach die politischen Beschlüsse u. a. bezüglich der baulichen Ausgestaltung zu treffen sind und mit der Umsetzung frühestens in 2019/2020 zu rechnen sei. Der Planungskostenansatz ist im Ergebnishaushalt enthalten.

 

Der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters Herr Kühling erläuterte danach den Stellenplan. Hierzu bemängelte die SPD-Fraktion die Ausweisung einer B 2 (Wahlbeamter) und gleichzeitigen A 15 Stelle (Allgemeiner Vertreter). Die Ausweisung hätte zur Folge, dass beide Stellen besetzt werden könnten, obwohl das eigentlich nicht geplant sei. Verwaltungsseitig wurde bestätigt, dass die gleichzeitige Besetzung beider Stellen nicht geplant sei, obwohl sie rechtlich möglich sein könnte.