Sitzung: 28.11.2017 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: 20/032/2017
Beschlussempfehlung:
Es wird vorgeschlagen, dem Rat der Stadt
Lohne zu empfehlen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie das
Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2018 zu beschließen.
Sachverhalt:
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018
mit Stand 16.11.2017 gliedert sich wie folgt:
1. Ergebnishaushalt
Bezeichnung |
Ansatz 2017 |
|
01. |
Steuern und ähnliche Abgaben |
38.565.000 |
02. |
Zuwendungen und allgemeine Umlagen außer für
Investitionstätigkeit |
3.198.000 |
03. |
Auflösung |
1.661.500 |
04. |
Sonstige Transfererträge |
14.000 |
05. |
Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä.
Entgelten für Investitionstätigkeit |
1.164.500 |
06. |
Privatrechtliche Entgelte |
716.000 |
07. |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
893.500 |
08. |
Zin |
155.600 |
09. |
Aktivierte Eigenleistungen |
|
10. |
Bestandsveränderungen |
|
11. |
Sonstige ordentliche Erträge |
1.319.000 |
12. |
= Summe
ordentliche Erträge |
47.687.100 |
13. |
Aufwendungen für aktives Personal |
7.801.200 |
14. |
Aufwendungen für Versorgung |
63.000 |
15. |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
7.758.500 |
16. |
Abschreibungen |
3.804.400 |
17. |
Zin |
40.500 |
18. |
Transferaufwendungen |
25.478.000 |
19. |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
1.999.500 |
21. |
= Summe
ordentliche Aufwendungen |
46.945.100 |
|
ordentliches
Ergebnis = Überschuss 2018 |
742.000 |
2. Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und
Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen.
Bezeichnung |
Ansatz 2018 |
|
01. |
Steuern und ähnliche Abgaben |
38.565.000 |
02. |
Zuwendungen und allgemeine Umlagen (außer für
Investitionstätigkeit) |
3.198.000 |
03. |
Sonstige Transfereinzahlungen |
14.000 |
04. |
Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä.
Entgelten für Investitionstätigkeit |
1.164.500 |
05. |
Privatrechtliche Entgelte (außer für Investitionstätigkeit) |
716.000 |
06. |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen außer für
Investitionstätigkeit |
893.500 |
07. |
Zin |
155.600 |
09. |
Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen |
1.152.500 |
10. |
= Summe
der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
45.859.100 |
11. |
Auszahlungen für aktives Personal |
7.294.200 |
12. |
Auszahlungen für Versorgung |
63.000 |
13. |
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für
geringwertige Vermögensgegenstände |
7.758.500 |
14. |
Zin |
40.500 |
15. |
Transferauszahlungen (außer für Investitionstätigkeit) |
25.478.000 |
16. |
Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen |
1.999.500 |
17. |
= Summe
der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
42.633.700 |
18. |
Saldo aus
laufender Verwaltungstätigkeit |
3.225.400 |
19. |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
863.500 |
20. |
Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
1.035.000 |
21. |
Veräußerung von Sachvermögen |
3.350.000 |
23. |
Sonstige Investitionstätigkeit |
53.500 |
24. |
= Summe
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
5.302.000 |
25. |
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
3.250.000 |
26. |
Baumaßnahmen |
9.065.000 |
27. |
Erwerb von beweglichem Sachvermögen |
1.024.000 |
29. |
Aktivierbare Zuwendungen |
1.398.000 |
30. |
Sonstige Investitionstätigkeit |
62.000 |
31. |
= Summe
der Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
14.799.000 |
32. |
Saldo aus
Investitionstätigkeit |
- 9.497.000 |
33. |
Finanzmittel-Überschuss
/ - Fehlbetrag |
- 6.271.600 |
34. |
Einzahlungen; Aufnahme von Krediten |
100.000 |
35. |
Auszahlungen; Tilgung von Krediten |
151.000 |
36. |
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit |
51.000 |
37. |
= Summe
der Salden aus Zeile 33 und 36 (Änderung des Zahlungsmittelbestands) |
- 6.322.600 |
Der komplette Entwurf des Haushaltsplans wird
gesondert zugestellt.
Ergebnishaushalt
-
Realsteuererträge
(Grund- und Gewerbesteuern) werden in Höhe von 23,970 Mio. € eingeplant. Der
Gewerbesteueransatz wird aufgrund der Entwicklung des Aufkommensverlaufs des
Jahres 2017 mit 20.500.000 € kalkuliert, die Grundsteuer A und B mit zusammen
3.470.000 €.
-
Anteil
an der Einkommen- und Umsatzsteuer: 13,98 Mio. € (+ 1,38 Mio. € gegenüber
2017). Im Haushalt 2018 wird ein Betrag in Höhe von 11,47 Mio. € aus dem Einkommensteuer-
und 2,51 Mio. € aus dem Umsatzsteueranteil veranschlagt. Die vorläufige
Abrechnung des Einkommensteueranteils für das Jahr 2017 beläuft sich auf rd.
11,0 Mio. €, angepeilt waren im Haushalt 2017 10,6 Mio. €. Nach den
Orientierungsdaten des Landes Niedersachsen ist für das Jahr 2018 von einem
Anstieg dieser Einnahmequelle um ca. 2,6 % auszugehen.
Das
Finanzausgleichsgesetz des Bundes hat den Anteil aller Gemeinden an den
Umsatzsteuereinnahmen im Jahr 2018 noch einmal deutlich ausgebaut, um die
kommunale Finanzlage zu stärken. Dadurch ergibt sich die außergewöhnlich hohe
Steigerung von 25,5 %.
Bei beiden
Einnahmearten verbessert sich 2018 durch die alle drei Jahre stattfindende
Neuberechnung der individuellen gemeindlichen Anteile (Schlüsselzahlen) der
Anteil der Stadt Lohne leicht.
-
Für die
Berechnung der Finanzausgleichsleistungen des Landes im Jahr 2018 ist auf der
einen Seite die Steuerkraft einer Kommune maßgebend, die wesentlich durch ihre
Realsteuereinnahmen bestimmt wird. Allerdings wird für diese Berechnung
landesweit ein einheitlicher Durchschnittshebesatz angewandt, der für Grund-
und Gewerbesteuer deutlich höher als der reale Lohner Hebesatz liegt (siehe
unten) – dies führt zu Nachteilen für Gemeinden, deren Hebesatz unter dem
Durchschnittshebesatz liegt. Für die Berechnung der Steuerkraft im
Finanzausgleich 2018 ist der Zeitraum 1.10.2016 bis 30.9.2017 zugrunde zu
legen. In diesem Zeitraum profitierte die Stadt Lohne stark von hohen
Gewerbesteuereinnahmen.
Um das
bestehende Finanzkraftgefälle auf Gemeindeebene auszugleichen, erhalten
Gemeinden in der Regel Schlüs
Die eigene
Steuerkraft mindert den Betrag, den eine Gemeinde vom Land erhält. Bei
Gemeinden, deren eigene „Steuerkraft“ höher ist als der so errechnete „Bedarf“,
wird die
Für das Jahr
2018 wird bei einem erwarteten Grundbetrag je Einwohner von 1.020 € eine
abzuführende Finanzausgleichsumlage von 725.000 € zu zahlen sein. Aufgrund
einer in 2018 nachzuholenden Erstattung des Landes in Höhe von 80.000 € kann
der Ansatz jedoch bei 645.000 € festgelegt werden (Ansatz 2017 = 550.000 €).
-
Keine
Erhöhung der Steuerhebesätze. Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer wurden
letztmals zum 1.1.1998 (von 235 auf 275 v. H.) angepasst, der
Gewerbesteuerhebesatz wurde zum 1.1.2016 von 300 auf 330 v.H. erhöht. Für das
Jahr 2018 betragen die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen und
Kreisumlage maßgebenden Hebesätze (90 % des gewichteten Durchschnittshebesatzes
der Gemeinden unter 100.000 Einwohner) bei der Grundsteuer A = 338 v. H.,
Grundsteuer B = 357 v. H., Gewerbesteuer = 346 v. H.
Der
Personalkostenansatz beträgt für das Jahr 2018 einschließlich der
Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen ca. 7,86 Mio. € und erhöht sich im
Vergleich zum Vorjahr um ca. 4 %. Neben den zu erwartenden Besoldungs- bzw.
Lohnerhöhungen ist z.B. die Schaffung von Sozialarbeiterstellen an den
städtischen Schulen seit Sommer 2017 zu berücksichtigen. Zahlungswirksam (ohne
Rückstellungen) sind 7,357 Mio. € eingeplant, eine Steigerung von 2,7 % zum
Vorjahr.
-
Aufgrund
der erwarteten Gewerbesteuereinnahmen ist eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von
4.224.000 € an das Land abzuführen. Für das Jahr 2018 ist dabei eine Senkung
des Umlagesatzes von 68,5 auf 68 Punkte zu erwarten.
-
Die
Kreisumlage wird 2018 weiterhin auf einer Basis von 40 Punkten mit 14,032 Mio.
€ veranschlagt. Auch sie berechnet sich auf Grundlage der starken Steuerkraft
im Zeitraum 1.10.2016 – 30.9.2017. 2017 lag die Kreisumlage bei gleichem
Umlagesatz von 40 Punkten noch bei 12,933 Mio. € (+ 1,1 Mio. €). Ein Punkt
Kreisumlage bedeutet im Jahr 2018 Ausgaben von ca. 350.000 € (2016 = 323.000
€).
-
Der
Ergebnishaushalt des Jahres 2018 endet trotz der Mehrbelastung bei der
Kreisumlage rechnerisch noch mit einem Überschuss von 742.000 €.
Soweit die
Möglichkeit besteht, im Jahresabschluss 2017 Rückstellungen in Höhe von ca. 1,1
Mio. € für die erhöhte Kreisumlage zu bilden, wird in den Planungsansätzen für
2018 hiervon kein Gebrauch gemacht.
Finanzhaushalt
-
Die
laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind mit dem
Ergebnishaushalt überwiegend identisch. Unterschiede zwischen Finanzhaushalt
und Ergebnishaushalt ergeben sich vor allem daraus, dass sich Investitionen im
Finanzhaushalt niederschlagen, während in den Ergebnishaushalt die sich hieraus
ergebenden Abschreibungen einfließen.
-
Im
laufenden Finanzhaushalt wird ein Zahlungsmittelüberschuss von ca. 3,2 Mio. €
erwartet (2017 = 3,05 Mio. €).
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Die
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen,
Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen 2018 planmäßig rd. 14,8
Mio. € und liegen wie im Vorjahr auf einem überdurchschnittlichen Niveau.
-
Den
Auszahlungen für Investitionen stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von rd.
5,3 Mio. € gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerung
-
Der
investive Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von rd. 9,5 Mio. € wird neben dem
Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (3,2 Mio. €) und der
möglichen Kreditaufnahme aus zinsfreien Mitteln der Kreisschulbaukasse (0,1
Mio. €) aus dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand finanziert.
Eine
Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt ist für 2018 nicht eingeplant.
-
Nach §
110 Abs. 4 NKomVG sind die Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung ihrer
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen. Die nicht
gebundenen liquiden Mittel zu Beginn des Haushaltsjahres 2018 würden rd. 5,5
Mio. € betragen, sofern alle Einnahmen und Ausgaben aus dem Haushaltsplan 2017
und aus den gebildeten Haushaltsresten 1:1 eintreten bzw. umgesetzt werden.
Dieser Kassenbestand würde nach dem Haushaltsplanentwurf 2018 bis zum
Jahresende 2018 verzehrt sein. Aufgrund der aktuellen guten Einnahmesituation
vor allem bei der Gewerbesteuer und dem Einkommensteueranteil ist jedoch eine
höhere, ausreichende Liquidität vorhanden.
Stellenplan:
Nach § 5 KomHKVO weist der Stellenplan die erforderlichen Stellen der Beamten und der weiteren nicht nur vorübergehend Beschäftigten aus. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe enthält der Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2018 nur die erforderlichen Planstellen.
Der Personalbestand der Stadtverwaltung einschließlich Hausmeister, Bauhof, Schulsekretärinnen und Waldbadpersonal ist nach wie vor im Vergleich zu anderen Kommunen niedrig. Bezogen auf Ganztagsbeschäftigte waren zum 01.10.2017 12,55 Beamte, 65,07 Tarifbeschäftigte und 36,31 handwerklich tätige Tarifbeschäftigte für die Stadt Lohne tätig.
Im Jahr 2016 wurden 6.630.620 € für Personalkosten aufgewendet, wobei hier eine hohe einmalige Rückzahlung von Versorgungsbeiträgen aufwandsmindernd wirkte. In diesem Betrag sind allerdings neben den reinen Dienstaufwendungen alle Nebenkosten wie z.B. Beiträge zur Versorgungskasse, Sozialversicherungsanteile, Beihilfen, Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Altersteilzeit enthalten.
Zahlungswirksam waren 2016 6.123.623 €, woraus sich bei einer Einwohnerzahl von 26.431 zum 30.06.2016 Personalauszahlungen in Höhe von 231,68 € je Einwohner ergaben.
Tendenziell ist der Stellenplan 2018 aufgrund der durch verstärkte Neueinstellungen im Vorjahr erreichten guten personellen Ausstattung geprägt durch eine sich fortsetzende Stabilität.
Beamte:
Für den Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters wurde gemäß § 4 der Hauptsatzung der Stadt Lohne eine Wahlbeamtenstelle nach NKomVG eingerichtet.
Hieraus resultierend wurde die bisherige A 16-Stelle für den Allgemeinen Vertreter in eine A 15-Stelle umgewandelt (lfd. Nr. 2-4).
Tarifbeschäftigte
(ehemals Angestellte):
Aufgrund eines in Bezug auf das Waldbad in Auftrag gegebenen Gutachtens und der Auflage zur Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten wurden für das Waldbad Lohne 1,0 Planstellen für eine weitere Fachkraft mit EG 6 eingerichtet (unter lfd. Nr. 24).
Im Bereich des Vorzimmers des Bürgermeisters ist aufgrund von Aufgabenverdichtungen und –vermehrungen ein personeller Mehrbedarf eingetreten, der ohne Stellenvermehrung nicht mehr kompensierbar ist. Eine in der Hauptabteilung vakante Stelle wurde hierzu entsprechend in EG 8 umgewandelt (lfd. Nr. 17).
Zudem wurde eine zusätzliche Stelle „Auszubildende/r Verwaltungsfachangestellte/r“ eingerichtet, um in dem Beschäftigtenbereich den eigenen Personalbedarf abdecken zu können und zum anderen der demographischen Entwicklung in der Stadtverwaltung Rechnung zu tragen.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer Theder erläuterte anhand der Sitzungsvorlage und unter
Verweis auf den Gesamtergebnis- und -finanzhaushalt sowie auf die
Zusammenfassung der Investitionen den vorgelegten Haushalt 2018. Er legte dar,
dass in der Gesamtschau das Ergebnis 2017 einen Überschuss ausweisen werde und
man von Gewerbesteuereinnahmen von annähernd 22,5 Mio. € ausgehe. Die hohen
Realsteuern führen allerdings zu ebenfalls stark erhöhten Zahlungen an
Gewerbesteuer-, Kreis- und FAG-Umlage. Der Ergebnishaushalt des Jahres 2018
endet trotz der Mehrbelastung bei der Kreisumlage rechnerisch noch mit einem
Überschuss von 742.000 €.
Anschließend erläuterte Stadtkämmerer Theder das Investitionsprogramm.
Der Sprecher der Ratsfraktion LOHNER / Die Linke monierte, dass im
Investitionsprogramm keine Ansätze für den Neubau von Sportplätzen sowie dem
Erweiterungsbau des Industriemuseums ersichtlich seien. Hierzu erläuterte der
Stadtkämmerer, dass für Sportplätze keine Ansätze in 2018 oder später
ausgewiesen werden, aber für das Industriemuseum (Inv.-Nr. 17/014, Seite 132)
ein Ansatz in der Finanzplanung eingestellt wurde.
Sprecher der SPD-Fraktion bemängelten den aus ihrer Sicht zu niedrigen
Gewerbesteueransatz von 20,5 Mio. € und verwiesen hierzu auf den im
Haushaltsrecht geltenden Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit.
Weitere Nachfragen der SPD-Fraktion bezogen sich auf die Anlegung eines
Parkplatzes an der Bleichstraße, des Krankenhausparkplatzes und der Einrichtung
eines kommunalen Friedhofes. Hierzu teilte Stadtkämmerer Theder mit, dass für
den Krankenhausparkplatz ein Planungskostenansatz unter Inv.-Nr. 18/015 (Seite
134) vorgesehen sei.
Zum Projekt „Kommunaler Friedhof“ teilte Bürgermeister Gerdesmeyer mit,
dass die Planungen laufen und derzeit nach einem geeigneten Standort gesucht
wird. Die bevorstehende (Bauleit-) Planung werde mindestens ein Jahr in
Anspruch nehmen, sodass danach die politischen Beschlüsse u. a. bezüglich der
baulichen Ausgestaltung zu treffen sind und mit der Umsetzung frühestens in 2019/2020
zu rechnen sei. Der Planungskostenansatz ist im Ergebnishaushalt enthalten.
Der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters Herr Kühling erläuterte
danach den Stellenplan. Hierzu bemängelte die SPD-Fraktion die Ausweisung einer
B 2 (Wahlbeamter) und gleichzeitigen A 15 Stelle (Allgemeiner Vertreter). Die
Ausweisung hätte zur Folge, dass beide Stellen besetzt werden könnten, obwohl
das eigentlich nicht geplant sei. Verwaltungsseitig wurde bestätigt, dass die
gleichzeitige Besetzung beider Stellen nicht geplant sei, obwohl sie rechtlich
möglich sein könnte.