Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Eine Beschlussfassung fand nicht statt.

 


Sachverhalt:

 

Mit ihrem Antrag vom 19.4.2017 hatte die SPD-Fraktion die Änderung der Richtlinie der Stadt Lohne zur Förderung vereinseigener Sportstätten in Lohne und eine Erhöhung der gewährten Zuschüsse beantragt.

Dieser bezog sich auf

-       Erweiterungs-, Neubau- und Sanierungsmaßnahmen

-       die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen und

-       Änderungen des § 9 „Zuschussfähige Unterhaltsaufwendungen“.

Die Vorberatung erfolgte in der Sitzung des Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung vom 4.5.2017 (Vorlage 20/014/2017).

In der Ratssitzung vom 7.6.2017 wurde zu TOP 4.3.2 über den Antrag beraten und mehrheitlich beschlossen.

 

Laut Antrag der SPD-Fraktion vom 23.10.2017 wurde inzwischen festgestellt, dass die Protokolle zu den o.g. Sitzungen keine Aussage zu der Festsetzung der Pauschalwerte je Umkleidegebäude enthalten. Somit gilt noch weiter die Pauschale von 9.000 € als Basiswert für die Bezuschussung der Umkleidegebäude, auf den 40 % als Bezuschussung an die Sportvereine gezahlt werden.

 

Beratungsverlauf:

 

Ein redaktionelles Versäumnis hat dazu geführt, dass der § 9 „Zuschussfähige Unterhaltungsaufwendungen“ in der Richtlinie der Stadt Lohne zur Förderung vereinseigener Sportstätten in Lohne weiterhin Bestand hat. Vertreter aller Fraktionen waren sich überwiegend einig, dass im Grunde der neue Wert von 11.700 € statt 9.000 € zur Anwendung kommen soll. Andererseits befindet sich die gesamte Sportförderrichtlinie in der Überarbeitung, so dass die momentane Notwendigkeit einer gesonderten Neuanpassung diskutiert wurde.

 

Von Bürgermeister Gerdesmeyer wurde vorgeschlagen, den Differenzbetrag (40 % des Unterschiedsbetrages von 2.700 € je Umkleidegebäude = 1.080 €) für die betroffenen Vereine im Verwaltungsausschuss separat beschließen zu lassen, aber die Richtlinie nicht zu ändern. Hiermit waren alle Fraktionen einverstanden. Der Antrag der SPD-Fraktion wurde daraufhin zurückgenommen. Eine Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt fand nicht statt.