Sitzung: 28.11.2017 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 20/033/2017
Eine Beschlussfassung fand nicht statt.
Sachverhalt:
Mit ihrem Antrag vom 19.4.2017 hatte die
SPD-Fraktion die Änderung der Richtlinie der Stadt Lohne zur Förderung
vereinseigener Sportstätten in Lohne und eine Erhöhung der gewährten Zuschüsse
beantragt.
Dieser bezog sich auf
- Erweiterungs-,
Neubau- und Sanierungsmaßnahmen
- die Anschaffung von
Ausstattungsgegenständen und
- Änderungen des § 9
„Zuschussfähige Unterhaltsaufwendungen“.
Die Vorberatung
erfolgte in der Sitzung des Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
vom 4.5.2017 (Vorlage 20/014/2017).
In der Ratssitzung vom 7.6.2017 wurde zu TOP
4.3.2 über den Antrag beraten und mehrheitlich beschlossen.
Laut
Antrag der SPD-Fraktion vom 23.10.2017 wurde inzwischen festgestellt, dass die
Protokolle zu den o.g. Sitzungen keine Aussage zu der Festsetzung der
Pauschalwerte je Umkleidegebäude enthalten. Somit gilt noch weiter die
Pauschale von 9.000 € als Basiswert für die Bezuschussung der Umkleidegebäude,
auf den 40 % als Bezuschussung an die Sportvereine gezahlt werden.
Beratungsverlauf:
Ein redaktionelles Versäumnis hat dazu geführt, dass der § 9
„Zuschussfähige Unterhaltungsaufwendungen“ in der Richtlinie der Stadt Lohne
zur Förderung vereinseigener Sportstätten in Lohne weiterhin Bestand hat.
Vertreter aller Fraktionen waren sich überwiegend einig, dass im Grunde der
neue Wert von 11.700 € statt 9.000 € zur Anwendung kommen soll.
Andererseits befindet sich die gesamte Sportförderrichtlinie in der
Überarbeitung, so dass die momentane Notwendigkeit einer gesonderten
Neuanpassung diskutiert wurde.
Von Bürgermeister Gerdesmeyer wurde vorgeschlagen, den Differenzbetrag
(40 % des Unterschiedsbetrages von 2.700 € je Umkleidegebäude = 1.080 €)
für die betroffenen Vereine im Verwaltungsausschuss separat beschließen zu
lassen, aber die Richtlinie nicht zu ändern. Hiermit waren alle Fraktionen
einverstanden. Der Antrag der SPD-Fraktion wurde daraufhin zurückgenommen. Eine
Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt fand nicht statt.