Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Die Vorlage wurde ohne Abstimmung zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

 

In § 21 der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) ist zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Kommune entsprechend den örtlichen Bedürfnissen u. a. ein Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen geregelt. Hiermit soll die Möglichkeit eröffnet werden, notfalls Korrekturen in der Haushaltsführung vorzunehmen. Zum Stichtag 31.10.2017 ergibt sich folgender Stand der Haushaltsausführung:


 


Ergebnishaushalt

Haushaltsplan

einschl. Nachtrag

Stand

 31.10.2017

Stand

31.10.2016

Ordentliche Erträge

46.692.600,00

37.703.095,47

34.219.927,65

davon

 

 

 

 

 

 

Gewerbesteuer

20.500.000,00

17.022.005,56

16.033.774,53

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

10.600.000,00

8.082.657,00

7.530.189,00

 

 

 

 

 

 

 

Ordentliche Aufwendungen

45.769.700,00

32.091.525,10

29.114.892,27

 

 

 

 

 

 

 

Außerordentliche Erträge

800.000,00

2.674.505,27

1.067.386,27

Außerordentliche Aufwendungen

200.000,00

72.159,36

467.923,82

 


 

 

Finanzhaushalt

Haushaltsplan

einschl. Nachtrag

Stand

31.10.2017

Stand

31.10.2016

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

44.690.100,00

33.692.507,71

30.787.799,32

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

41.637.800,00

31.095.065,98

28.230.645,22

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

6.856.000,00

5.598.294,03

6.146.444,10

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

13.516.000,00

8.747.029,96

8.932.042,48

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.200.000,00

95.000,00

1.015.658,00

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

92.000,00

79.669,60

89.119,75

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen

-       Der Gewerbesteuerhaushaltsansatz für 2017 beträgt 20.500.000,00 €. Die Gewerbesteuerforderungen bis zum Jahresende in Höhe von zurzeit 23.022.731,96 € (Vorjahr: 21.800.522,97 €) liegen ca. 2,5 Mio. über dem Planansatz. Die Mehrerträge resultieren aus Gewerbesteuernachzahlungen aufgrund endgültiger Veranlagungen für vergangene Jahre sowie von dem anhaltend positiven Wirtschaftswachstum.

 

-       Der Anteil an der Einkommensteuer wird sich gegenüber dem Vorjahr (10.240.006,00 €) um ca. 750.000,00 € auf 11,0 Mio. Euro erhöhen und den ausgewiesenen Haushaltsansatz von 10,6 Mio. Euro um ca. 400.000,00 € überschreiten.

 

-       Nichtzahlungswirksame Vorgänge (Abschreibungen, Rückstellungen) wurden bisher im Jahr 2017 nicht verbucht.

 

-       Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten liegen ca. 1,2 Mio. Euro unter dem Haushaltsansatz von 6.856.000,00 € und sind mit noch nicht abgewickelten Grundstücksverkäufen bzw. noch nicht abgerechneten Straßenbaumaßnahmen zu begründen.

 

-       Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit mit ca. 8,8 Mio. Euro liegen wie im Vorjahr auch in diesem Haushaltsjahr aufgrund der vielen Baumaßnahmen und Grundstückskäufe über dem durchschnittlichen Niveau.

 

-       Die Liquidität, d. h. die Fähigkeit der Stadt Lohne zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen termingerecht und vollständig nachzukommen, ist auch ohne Kassenkredite gegeben.


Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder informierte über das in der Vorlage dargestellte Zahlenwerk.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer zeigte sich erfreut über die konstant gute Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen und betonte, dass von diesem Geld u. a. auch die Lohner Kultur und die gesellschaftliche Entwicklung durch diverse Projekte insgesamt profitieren.

 

Der Sprecher der Ratsgruppe LOHNER / Die Linke sah zwar die zunehmend gute Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen, bemängelte aber gleichzeitig auch, dass Großkonzerne sich ihrer Verpflichtung zur Zahlung entziehen. Des Weiteren bedürfe die Kunststoffindustrie in Lohne einer genaueren Betrachtung in Bezug auf Nachhaltigkeit.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer entgegnete hierzu, dass in der Lohner Kunststoffindustrie innovative Firmen hochwertige Produkte herstellen und sie in der Produktlinie durchaus breit aufgestellt sind.