Ratsvorsitzender Bockstette eröffnete die Sitzung. Zuhörer waren zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend. Er stellte fest, dass die Mitglieder des Rates ordnungsgemäß durch Einladung vom 04.12.2017 einberufen wurden. Die Tagesordnung zu Teil A. der Sitzung wurde öffentlich in der Oldenburgischen Volkszeitung bekannt gegeben.

 

Ratsvorsitzender Bockstette wies darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt 4.1.1. in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.12.2017 zurückgestellt wurde. Er werde daher in dieser Sitzung von der Tagesordnung genommen.

 

Der Sprecher der SPD-Fraktion kritisierte erneut die Zuordnung der Grundstücksangelegenheiten, TOPe 1.2.1. und 1.2.2., im nicht öffentlichen Teil der Sitzung und beantragte eine Verschiebung in den öffentlichen Teil. Sollte dem Antrag nicht stattgegeben werden, kündigte er an, die SPD-Fraktion werde sich geschlossen an den Abstimmungen nicht beteiligen.

 

Darüber hinaus beantragte er, TOP 2. aus dem nicht öffentlichen Teil zurückzustellen und in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses zu beraten. Die Beratung dieses Tagesordnungspunktes sollte außerdem im öffentlichen Teil der Sitzung erfolgen.

 

Zum ersten Antrag, die Tagesordnungspunkte 1.2.1 und 1.2.2. im öffentlichen Teil der Sitzung abzuhandeln, erläuterte Stadtkämmerer Theder die Gründe für eine Beratung im nicht öffentlichen Teil. In der anschließenden Abstimmung lehnte der Rat den Antrag mit 11 Jastimmen und 21 Nein-Stimmen ab.

 

Zum Antrag, TOP 2. aus dem nicht öffentlichen Teil für eine Beratung im Finanzausschuss zurückzustellen, erläuterte Stadtamtsrätin Heidkamp die Rechtsstellung des Rates in dieser Angelegenheit, weswegen eine Vorberatung im Finanzausschuss und anschließend im Verwaltungsausschuss mangels Zuständigkeit dieser Gremien nicht in Betracht kommt. Zur Verschiebung dieses Tagesordnungspunktes in den öffentlichen Teil wies sie auf die Regelung des § 81 Abs. 5 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes hin, wonach eine Beratung in nicht öffentlicher Sitzung zu erfolgen hat. Diese Zuordnung sei mittlerweile vom Nieders. Innenministerium ausdrücklich bestätigt worden. Bürgermeister Gerdesmeyer wandte ein, dass mit der Begründung des Antrages bereits auf Inhalte der Beratung eingegangen wurde, die ausschließlich im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu erfolgen habe und kündigte vom Antragsteller angesprochenen Informationen zu den Punkten mit der Behandlung des Tagesordnungspunktes im nicht öffentlichen Teil an.

Der Rat lehnte den Antrag auf Zurückstellung und Beratung im Finanzausschuss mit 3 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen ab.

 

Der Rat stellte die Tagesordnung mit der zu TOP 4.1.1. festgestellten Absetzung fest.